Ein Autoliebhaber, dem sein BMW in der Nacht vom 19. auf den 20.10.2005 in Horstmar bei Steinfurt gestohlen wurde, hat für Hinweise, die zur Wiederbeschaffung des gestohlenen Pkw führen, eine Belohnung in Höhe von 1.000,- € ausgesetzt. Eigens dazu wurde eine Internetseite mit Bildern des abhanden gekommenen Fahrzeugs ins Netz gestellt und dort heißt es:
“Die Jagdsehsohn ist eröffnet“
Ein klassischer Fall der Auslobung durch bindendes Versprechen, § 657 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Ein einseitiges Rechtsgeschäft, mit dem der Versprechende öffentlich einen Vorteil für die Vornahme einer Handlung, insbesondere für die Herbeiführung eines Erfolgs, zusagt. Das Gesetz hat in den §§ 659, 660 BGB auch geregelt was passiert, wenn mehrere die Handlung gleichzeitig vorgenommen haben.
Viel Glück!!!









































