Abmahnanwalt Dr. Thomas Mann

Gestern endlich habe ich mir die mit OTR aufgezeichnete Sendung die story Die Abmahner angesehen. Hatte ich doch zufälligerweise letztes Jahr in meinem Blog auf die Kanzlei Dr. Thomas Mann und Kollegen hingewiesen, da sich die Kanzlei in einem Branchenführer für fast alle Bezirke in Berlin in der Rubrik Wettbewerbsrecht den besten Platz gekauft hatte, so staunte ich nicht schlecht, dass in der Sendung Rechtsanwalt Dr. Thomas Mann fast live beim Rechtsmissbrauch iSv. § 8 Abs. 4 UWG überführt wurde:

(4) Die Geltendmachung der in Absatz 1 bezeichneten Ansprüche ist unzulässig, wenn sie unter Berücksichtigung der gesamten Umstände missbräuchlich ist, insbesondere wenn sie vorwiegend dazu dient, gegen den Zuwiderhandelnden einen Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen oder Kosten der Rechtsverfolgung entstehen zu lassen.

Dr. Thomas Mann soll zusammen mit einer Prozessfinanzierungsfirma mehrere Abmahner vertraglich dazu verpflichtet haben, dass in ihrem Namen abgemahnt werde, ohne dass es für diese zu einem finanziellen Risiko kommen sollte. Auffällige viele Abmahner sollen fast keinen oder nur sehr geringen Umsatz gemacht oder mit einem Bein bereits in der Insolvenz gestanden haben. Dr. Mann soll in den eBay-Foren sogar selbst auf Kundenfang gegangen sein und kostenneutrale Abmahnungen versprochen haben.

Rechtsanwalt Frank Vießmann von der Kanzlei Thümmel, Schütze & Partner aus Stuttgart half mit seinen Mandanten vorbildlich bei der Aufdeckung der rechtsmissbräuchlichen Abmahnungen.

Bei SPIEGEL ONLINE, wortfilter bei rotglut und im Ersten gibt es Hintergrundinformationen.

Im oben erwähnten Beitrag bei DPMS INFO finden sich lesenswerte Kommentare von Betroffenen. Und ich ahnte zu Recht, dass es einen Coup gab….

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