Abmahnung = Meinungsfreiheit

Den Abschlusssatz des Antwortschreibens eines unseres Mandanten auf die an ihn gerichtete Abmahnung fand ich so lustig, dass ich diesen nicht vorenthalten kann. Der Mandant wies die Abmahnung als unberechtigt zurück, u.a. wegen fehlender Vollmachtsurkunde, Ausführungen zur Aktivlegitimation usw. Sein Schreiben beendete er mit den Worten:

[...] betrachte ich ihr Abmahnschreiben als freie Meinungsäußerung!”


Respekt!

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