Abmahnungen durch petpark-online.de/ webdiscount4you

Im eBay-Forun vermuten aufmerksame Händler bereits, dass die Abmahnungen durch die Firma webdiscount4you Ltd. mit Sitz in London rechtsmissbräuchlich sein könnten. Es sollen in den letzten Wochen zahlreiche Abmahnungen durch diese Firma versandt worden sein. Die Firma webdiscount4you Ltd. steht als verantwortlicher Betreiber im Impressum der Internetseite http://www.petpark-online.com/, einem Onlineshop für Tiernahrung. In der Widerrufserklärungserklärung heißt es:

Der Widerruf ist zu richten an das deutsche Versandzentrum: B2A GmbH Helmholtzstraße 2-9 Haus B, Erdgeschoß 10587 Berlin

Die Firma B2A Unternehmens- und Beteiligungsberatung GmbH wirbt zwar mit der Leistung Vertrieb & Marketing, was sie darunter versteht, deckt sich allerdings nicht mit meinem Verständnis, soweit es bei B2A heißt:

“Wir unterstützen Sie, wenn es um folgende Aufgaben geht: • Marketingkonzeption inkl. Angebotsanalyse (auch Teilsegmente) • Effizienzverbesserungen beim Marketing-Mix • Implementierung von Umsatzsteigerungsprogrammen • Planungs-, Steuerungs- und Kontrollsysteme für den Außendienst • Werbe- und PR-Unterstützung Wir schaffen für Sie eine Transparenz, so dass ein „richtiger Weg“ erkennbar wird und zudem auch schwierige Entscheidungen im Bezug auf den Erfolg messbar werden.”

Interessanter ist der nächste Punkt auf der Homepage von B2A:

“Prozesskostenfinanzierung: Oft werden berechtigte Ansprüche und Forderungen aufgrund der hohen Prozesskosten sowie des schwer vorhersehbaren Prozessausgangs von Unternehmen nicht eingeklagt. […] Seit Ende 2004 konnte so für namhafte Mittelständler ein Klagevolumen im oberen zweistelligen Millionenbereich gerichtlich verfolgt werden. Und dies ohne Kosten für die Unternehmen.”

Prozessfinanzierer? Das habe ich doch heute schon mal gelesen. Ach ja, in den AGB der englischen Firma webdiscount4you Ltd. wird unter Punkt 8. zur Rechnungsstellung ausgeführt:

“Zum Geldempfang ist durch Zahlungsverkehr/Treuhandvertrag ausschließlich die ADVO Prozessfinanz AG berechtigt. Diese behält den Kaufpreis zur Sicherheit unserer Kunden zunächst ein und leitet diesen nur gegen den Nachweis der Zustellung der Waren an uns weiter. Die Bankverbindung für deutsche Kunden: ADVO AG Bank Volksbank Berlin BLZ 100 900 00 KTO 745 444 00 00″

So, so. Hat es der englische Tiernahrungshändler im deutschen Internet so weit gebracht, weil dieser seine Waren über eine Unternehmensberatung versenden und die Kaufpreise durch den Prozessfinanzierer ADVO Prozessfinanz AG vereinnahmen lässt? Geht es der Firma nun so gut, dass sie es sich leisten kann zahlreiche Abmahnungen auszusprechen? Rechtsanwalt S. G. aus Berlin soll die Abmahnungen im Auftrag von webdiscount4you Ltd. aussprechen und anwaltlich zeichnen. Der Mann kennt sich gut aus mit ausländischen Firmen:

“Durch eine Kooperation mit einer englischen sowie einer in den USA ansässigen Rechtsanwaltskanzlei können wir nahezu weltweit Firmengründungen anbieten. Es bieten sich für unsere Kunden Möglichkeiten der Steuerersparnis aber auch haftungsrechtliche Vorteile. Ferner können wir das in nahezu jedem Land notwendige registered office sowie den “secretary” zur Verfügung stellen. Ergänzend bieten wir an, den “director” zu stellen oder die Geschäftsanteile der neu gegründeten Gesellschaft über Treuhänder für unsere Mandanten halten zu lassen.”

Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang, dass Rechtsanwalt S. G. zeichnungsberechtigtes Mitglied bei der ADVO Prozessfinanz AG ist. Laut dem Firmenportal hotfrog haben hatten die ADVO Prozessfinanz AG und Rechtsanwalt S. G. auch die gleichen Anschriften in Berlin: Fasanenstraße 68 in Berlin-Charlottenburg. Update: Aus einem redaktionellen Versehen heraus hatte ich geschrieben, dass die Firma webdiscount4you Ltd. im Gründungsstadium S. G. gehörte. Diese Behauptung ist falsch! Richtig ist, dass die Domain petpark-online.com der Firma webdiscount4you Ltd. ursprünglich S. G. gehörte.

Mich erninnert dieser Sachverhalt an das Abmahngeschäft von Rechtsanwalt Thomas Mann und der Meta-Prozessfinanzierungs-GmbH, deren Webseiten mittlerweile völlig aus dem Internet verschwunden sind. Eine mündliche Verhandlung, die in einem Widerspruchsverfahren gegen eine einstweilige Verfügung in dieser Woche in Marburg stattfand, konnte bislang keine Klarheit bringen. Weitere Verfahren in Hamburg und Würzburg sind rechtshängig.

Update
So, laut einer gesicherten Quelle hat das LG Marburg den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung der Firma webdiscount4you Ltd. gegen einen vermeintlichen Mitbewerber mangels Vorliegens eines Wettbewerbsverhältnis auf Widerspruch des Abgemahnten zurückgewiesen und die entsprechende Verfügung aufgehoben nicht erlassen.

Jetzt wird es spannend, wie sich die Sache weiter entwickelt…

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