Die formalen Rechte an der Marke eMule sind geklärt. Die Firma Firstway Medien GmbH gibt die durch Anmeldung und Eintragung beim DPMA erlangten Rechte an die Betreiber von eMule zurück. Doch Freiherr von Gravenreuth möchte seine Kosten für die Abmahnung der Betreiber wegen einer angeblichen Markenrechtsverletzung erstattet wissen und hat deshalb geklagt. Ein Rechtsstreit in dem er wohl unterliegen wird.
AdvoGraf ./. eMule
– 24. Februar 2004 | 11:54VERÖFFENTLICHT IN: RECHT









































