Weil ein Arbeitgeber sein Handy im Betrieb auflud, kündigte er dem “Stromschnorrer” nach 15 Jahren Betriebszugehörigkeit fristlos den Arbeitsvertrag, berichtet RP ONLINE.
In den frühen ersten Termin am 14. Juli trafen sich die Arbeitsgeber und Arbeitnehmer zum ersten Mal vor Gericht. Das Gericht schlug den Vergleich vor, dass der Arbeiter seinen Job behalten und auf das Aufladen seines Handys verzichten solle, worauf sich die Parteien allerdings nicht verständigen konnten.
Der Strom, den der Arbeiternehmer für sein Handy vom Arbeitnehmer abzwackte, hat einen Gegenwert von ungefähr € 0,00014. Damit liegt der für eine fristlose Kündigung erforderliche wichtige Grund iSv. § 626 Abs. 1 BGB sicher nicht vor.
Der Arbeiter sollte Kapital aus der Kündigung schlagen und nicht mehr zu seinem peinlichen Arbeitgeber zurückkehren, wenn sein Akku leer ist.











































