Amokläufer von Pforzheim erhält lebenslang mit Sicherungsverwahrung

Das Karlsruher Landgericht (LG) stellte die besondere Schwere der Schuld fest und wegen Mordes und versuchten Totschlags zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Der Amokläufer hatte im September letzten Jahres mit einem Samuraischwert eine Arbeitskollegin getötet und drei weitere schwer verletzt. Als Motiv für den Amoklauf nannte er Hass auf die Menschheit. Durch die Anordnung der Sicherungsverwahrung ist es ausgeschlossen, dass der Amokläufer nach 15 Jahren aus der Haft entlassen wird. Mindestens drei weitere Jahre werden bis zu seiner vorzeitigen Entlassung vergehen. Das Bundesverfassungsgericht () hatte erst vor kurzem entschieden, dass auch die nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung grundsätzlich nicht gegen Grundrechte der Verurteilten verstoßen würde.

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