Wie erst heute bekannt wurde, hat der Osteuropäische Gerichtshof für Menschenrechte (oEGMR) entschieden, dass es im Kampf gegen den allgemein herrschenden Konsumterror zulässig ist, Banknoten einzufrieren. Dazu könne entweder der heimische Kühlschrank oder aber ein Kühlschließfach bei der Hausbank benutzt werden. Das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit wiege höher als das Recht der Unternehmen auf Abschluss von Verbraucherverträgen.
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