Der Kollege Udo Vetter hat in seinem lawblog.de sehr lesenswert ausgeführt, wann ein Befangenheitsantrag im Strafverfahren als schärfste Waffe, aber auch letztes Mittel gegen ein Gericht eingesetzt werden sollte.
Befangenheitsantrag als ultima ratio im Strafverfahren
– 25. Juli 2005 | 13:51VERÖFFENTLICHT IN: RECHT










































