Beklagt und Bekloppt? 23.000 EUR in 2 Monaten per 0137 an 9 Live gezahlt?

Beim Kollegen Dr. Bahr las ich heute, dass das LG Berlin eine Frau verurteilt hat, an eine Netzbetreiberin (TELEKOM ?) 23.000 € für Verbindungsentgelte aus der Anwalt einer 0137-Nummer zu zahlen. Die beklagte Frau soll innerhalb von 2 Monaten ca. 47.000 Mal die 0137-Nummern, meist eine 0137-Nummer vom Sender 9 Live, angewählt haben. Der Anwalt der Beklagten in dem Fall kommt auf die Idee, in der mündlichen Verhandlung eine Reparaturrechnung vorzulegen, woraus sich ergibt, dass der Fernseher der Beklagten in dem fraglichen Zeitraum zumindest zeitweise in Reparatur gewesen sein soll. Man könnte beim Kammergericht auch die Geschäftsfähigkeit der Beklagten in einer Berufung erörtern. Das ist doch nicht normal! Aber anscheinend ist das in Deutschland schon Standard. Wenn man bedenkt, dass die Deutschen täglich 20.000 € für Handy-Klingeltöne, Handy-Anis und weiteren Schrott fürs Handy ausgeben, dann wundert mich nichts mehr.

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