Bereits am 18.05.2004 hat der Berliner Senat beschlossen, den Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Weiterbildung von Ärzten, Zahnärzten, Tierärzten und Apothekern beim Abgeordnetenhaus einzubringen. Danach werden zwei EU-Richtlinien zur Erleichterung der Freizügigkeit für Ärzte und der gegenseitigen Anerkennung ihrer Ausbildungs- und Befähigungsnachweise umgesetzt. Diejenigen Ärzte, die rechtmäßig mehrere Titel erworben haben, dürfen damit nun auch werden.









































