Bierverbot auf Berlins Straßen

Nach einem Bericht aus der Märkischen Allgemeinen will die Hauptstadt Berlin nun einen großen Schritt in Richtung “Unsere bierfreie Hauptstadt” wagen. Das Ziel ist: eine Stadt ohne Alkohol auf öffentlichen Straßen. Bereits seit 1999 gilt der Alkoholverzehr auf öffentlichen Straßen nach § 11 Abs. 2 Nr. 3 Berliner Straßengesetz als erlaubnispflichtige Sondernutzung. Eine Erlaubnis “ist zu versagen, wenn öffentliche Interessen der Sondernutzung entgegenstehen” … “Ein öffentliches Interesse ist insbesondere dann gegeben, wenn 1.” … “3. städtebauliche oder sonstige öffentliche Belange beeinträchtigt würden; dies ist auch anzunehmen beim Nächtigen, Lagern und beim Niederlassen zum Alkoholverzehr außehalb zugelassener Schankflächen“.

Die seit Januar 2004 in den Berliner Bezirken eingesetzten Kiezstreifen sollen bereits losgeschickt worden sein, um das Alkoholverbot in der Öffentlichkeit durchzusetzen. Na dann, Prost! Auf angetrunkene Bußgeldsünder, die mit leeren Falschen auf die Kiezstreifen losgehen könnten, sollte man sich schon einstellen.

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