Bildberichterstattung: Tatjana Gsell auf den Spuren der Prinzessin Caroline von Hannover

Das Institut für Urheber- und Medienrecht berichtet von einem aktuellen Urteil des LG München I, wonach die Schönheitsoperationskönigin Tatjana Gsell erfolgreich den Burda Verlag auf Unterlassung hinsichtlich der Veröffentlichung von Fotos in Anspruch genommen habe, auf denen Tatjana Gsell “unbeschnitten” im Alter von 19 Jahren zu sehen gewesen sei. Nach Auffassung der Richter musste das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), wonach die deutsche Rechtsprechung mit dem Schutz der Privatsphäre von Prinzessin Caroline von Hannover als Person der Zeitgeschichte mit Art. 8 der EMRK nicht zu vereinbaren gewesen war, hier natürlich Berücksichtigung finden. Denn das Bild von Tatjana Gsell sei zu einer Zeit entstanden, als diese noch gar nicht berühmt war und dies auch nicht voraussehen konnte. Jetzt ist sie mindestens wegen ihres Aussehens berühmt geworden…

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