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Burka-Verbot am Steuer

Deutschland redet gern. Burka- und Kopftuchverbote in der Schule wurden letzten Sommer heiß diskutiert. Die Netzzeitung berichtete letzten Jahres gar von einem Burka-Verbot am Steuer von Kraftfahrzeugen.

“Mit einer Burka verschleierte muslimische Frauen dürfen in Deutschland kein Auto fahren. Das hat das Bundesverkehrsministerium in Berlin am Mittwoch auf Anfrage mitgeteilt. «Beim Tragen einer Burka ist das Führen eines Autos beeinträchtigt», sagte eine Sprecherin. Sicht und Gehör würden durch die Burka beeinträchtigt. Die Polizei müsse einer verschleierten Frau die Weiterfahrt untersagen.”
(Quelle: Netzzeitung)

Erst am Wochenende wurde ich an einer kleinen (Fußgänger-)Kreuzung am Paul-Linke-Ufer in Kreuzberg Augenzeuge, wie ein kleiner Junge auf dem Fahrrad fast von einer verschleierten Frau überfahren worden wäre. Es war offensichtlich, dass die Frau, die ihr Fahrzeug verschleiert mit einer Burka lenkte, den Jungen auf seinem Fahrrad übersehen hatte. Das wäre einem Fahrzeugführer ohne Burka wahrscheinlich nicht passiert. Ich habe der Fahrzeugführerin gesagt, sie solle zukünftig ihren Schleier beim Fahren abnehmen, weil sie ansonsten nicht richtig auf den Verkehr achten könne und eine Gefahr für sich und andere darstelle. Ich sagte ihr auch noch etwas frech, dass ich auch nicht mit einer Taucherbrille Autofahren würde. Die Beifahrerin antwortete für die Fahrerin mit einem typischen:

“Halt die Fresse!”

Burka
(Quelle: flickr.com/photos/mmoorr/)

Das tat ich dann leider dann auch. Beim nächsten Mal rufe ich allerdings die Polizei und lasse solch ein Verhalten gern staatlich überprüfen. Es ist nämlich leider schon das zweite Mal in diesem Jahr, dass mir in Berlin eine Frau mit Burka am Steuer unangenehm im Straßenverkehr aufgefallen ist. Und bis dato wusste ich nichts von einem Burka-Verbot am Steuer.

Verbot von Burkas am Steuer?
Eine spezielle gesetzliche Regelung (Gesetz, Verordnung), die das Fahren eines Kfz mit Burka verbietet, existiert nicht. Die Straßenverkehrsordnung hilft vorliegend weiter. In § 23 StVO sind die Sicht und das Gehör des Fahrzeugführers geregelt, hierunter fällt auch das Handyverbot am Steuer.

Das Bundesverkehrsministerium sollte vielleicht mal eine kleine Kampagne starten und auf die Gefahren von Burkas im Straßenverkehr aufmerksam machen.

§ 23 Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers
(1) Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Er muß dafür sorgen, daß das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und die Besetzung vorschriftsmäßig sind und daß die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet. Er muß auch dafür sorgen, daß die vorgeschriebenen Kennzeichen stets gut lesbar sind. 4Vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtungen müssen an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern sowie an Fahrrädern auch am Tag vorhanden und betriebsbereit sein, sonst jedoch nur, falls zu erwarten ist, daß sich das Fahrzeug noch im Verkehr befinden wird, wenn Beleuchtung nötig ist (§ 17 Abs. 1).

(1a) Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.

(1b) Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).

(2) Der Fahrzeugführer muß das Fahrzeug, den Zug oder das Gespann auf dem kürzesten Weg aus dem Verkehr ziehen, falls unterwegs auftretende Mängel, welche die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigen, nicht alsbald beseitigt werden; dagegen dürfen Krafträder und Fahrräder dann geschoben werden.

(3) Radfahrer und Führer von Krafträdern dürfen sich nicht an Fahrzeuge anhängen. Sie dürfen nicht freihändig fahren. Die Füße dürfen sie nur dann von den Pedalen oder den Fußrasten nehmen, wenn der Straßenzustand das erfordert.

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4 Kommentare

  1. Sorry, aber ich halte das für Blockwartmentalität. Burka-Frauen jagen… tz, tz.
    (Das Foto zeigt übrigens keine Burka.)

  2. Dass die Frau keine Burka trägt, ist mir bewusst. Leider habe ich kein “freies” Bild gefunden, das eine Frau mit Burka zeigen würde.

    Blockwartmentalität trifft es ganz gut. Ich war emotional befangen, weil der kleine Junge mein Sohn war, der da beinahe überfahren worden wäre. Und ich habe mit eigenen Augen gesehen, wie die Frau mit Original-Burka am Leib meinen Sohn übersah, obwohl es an der Stelle nichts zu übersehen gab.

    [quote post="1146"]Burka-Frauen jagen… tz, tz[/quote], nein, nein, Frauen mit Burka sehen interessant aus. Ich mag die Verkleidung. Spannend ist, wer sich darunter verbirgt. Ist ein wenig wie Lotto. Aber am Steuer hat eine Frau mit Burka nichts zu suchen.

    Ich mache deshalb ab sofort Jagd auf Frauen mit Burka am Steuer eines Autos!

  3. Ich finde den Anblick von verscheierten Personen beklemmend und kein bißchen interessant. Abgesehen vom Sicherheitsaspekt beim Autofahren – auf das Bild im Führerschein wäre ich ja auch neugierig. Andererseits könnte sich das Tragen einer Burka bei Radarfallen durchaus als vorteilhaft erweisen….

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