BVerfG: Cannabis am Steuer doch (l)egal?

In einer aktuellen Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) wird mitgeteilt, dass die Verfassungsbeschwerde eines Autofahrers gegen die vorinstanzliche Verurteilung zu einem Fahrverbot, weil er 16 Stunden vor Fahrtantritt Cannabis konsumiert hatte...

In einer aktuellen Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts () wird mitgeteilt, dass die Verfassungsbeschwerde eines Autofahrers gegen die vorinstanzliche Verurteilung zu einem Fahrverbot, weil er 16 Stunden vor Fahrtantritt Cannabis konsumiert hatte und in der anschließenden Kontrolle 0,5 ng/l Tetrahydocannabinol im Blut festgestellt wurden, erfolgreich war und das zugrunde liegende Urteil aufgehoben wurde.

Das BverfG führt aus:

Infolge des technischen Fortschritts hat sich inzwischen die Nachweisdauer für das Vorhandensein von THC wesentlich erhöht. Spuren der Substanz lassen sich nunmehr über mehrere Tage, unter Umständen sogar Wochen nachweisen.

Das BVerfG vermag es nicht auszuschließen, dass der Beschwerdeführer zum Zeitpunkt als er ein Kfz führte, gar nicht mehr unter dem Einfluss der Droge stand. Vielmehr könnten die Substanzen aus früherem Konsum für die Messung verantwortlich gewesen sein. Klingt auch logisch, denn einem Alkoholtrinker, dem man kurz nach einer Autofahrt in seiner Leber Rückstände von Alkohol nachweist, wird auch nicht die Fahrerlaubnis entzogen.

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