Coffeeshops machen dicht

Es ist nichts Neues, zu erwähnen, dass Coffeeshops in den Niederlanden dicht machen.

Der Besuch im Coffeeshop Sahara hat breite Spuren in ihren Gesichtern hinterlassen“.

Es ist auch ein alter Hut, dass die Regierung in den Niederlanden ihre 1976 gestartete liberale Drogenpolitik gegenüber den sog. weichen Drogen in den letzten Jahren wieder verschärft hat. Neu ist aber der Bericht in der taz darüber, dass zwei niederländische Gemeinden beschlossen haben, ihre Duldungspolitik gegenüber dem Verkauf weicher Drogen zu beenden. Die niederländischen Städte Bergen op Zoom und Roosendaal wollen alle Coffeeshops dicht machen. Beide Städte liegen in der halb belgischen Provinz Brabant und von daher dürfte der strenge Wind aus Brüssel wehen.

Der Verkauf weicher Drogen in den Niederlanden ist vielen europäischen Politikern gar nicht geheuer. Für die beiden Gemeinden wird das Verbot sicher bewirken, dass es ruhiger wird, aber zugleich wird auch weniger Geld in die Gemeindekassen fließen. Was schwerer an der Verlagerungspolitik wiegt, ist, dass ein solches Verbot nicht dazu beitragen wird, dass die Konsumenten von heute auf morgen verschwinden. Die Konsumenten werden sich auf andere niederländische Städte verteilen und dort ihren Stoff besorgen.

In diesem Zusammenhang fällt mir ein, dass das Bundesverfassungsgericht auch mal wieder darüber urteilen könnte, ob das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) seinen Gesetzeszweck, den Konsum von Drogen zu minimieren, überhaupt erfüllt. Falls das Gesetz seinen Zweck nicht erfüllt, besteht verfassungsrechtlich aber keine Grundlage mehr für ein Verbot von Betäubungsmitteln.

Dazu verweise ich auf ältere Beiträge in DPMS INFO:

1. THC-Produkte: Bundesverfassungsgericht (BVerfG) stagniert
2. Kritik am Betäubungsmittelgesetz: Immer mehr kiffende Jugendliche

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