Cop Culture: Verbalpolizeigewalt in Deutschland ein ernstes Thema

«Polizisten, die prügeln, BürgerInnen verletzen, beleidigen: das sind die Bilder, die mit polizeilichen Übergriffen verbunden werden. Die Reaktionen auf derartige Berichte sind bekannt: Teile der Öffentlichkeit entrüsten sich, die beschuldigten Polizist(inn)en leugnen, die Verantwortlichen wiegeln ab – bis zum nächsten “Fall”»,

heißt es in einem Dossier von Norbert Pütter.

Carsten Hoenig hat mich heute mit seinem Link zur Polizeibeamtin so richtig zum Lachen gebracht. Danke.

Und weiter heißt es in einem Dossier von Norbert Pütter:

«Was genau ein “Übergriff” durch die Polizei ist, ist nur schwer bestimmbar. Im umgangssprachlichen Verständnis bezieht sich der Begriff auf die Anwendung übermäßiger körperlicher (physischer) Gewalt. Rechtlich betrachtet wird die polizeiliche Gewaltanwendung von einem legalen Eingriff in die Rechte der BürgerInnen zu einem “Übergriff”, wenn sie “unverhältnismäßig” geschieht. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, demzufolge “unter mehreren möglichen und geeigneten Maßnahmen diejenigen zu treffen (sind), die den einzelnen und die Allgemeinheit am wenigsten beeinträchtigen”,[1] soll gewährleisten, dass “von Zwangsmitteln und Zwangsmaßnahmen kein unangemessener Gebrauch gemacht wird”.[2]

Bereits in dieser juristischen Fassung von Übergriffen wird ein erstes Problem sichtbar: Ein Übergriff ist nicht durch eine bestimmte Handlung definiert. Denn der Einsatz körperlicher Gewalt ist der Polizei ausdrücklich erlaubt (“Gewaltmonopol”). Nur wenige Gewalthandlungen sind ihr grundsätzlich untersagt (Exekutionen, Folter). Im allgemeinen gilt jedoch, dass Polizeihandlungen erst durch den Kontext, in dem sie ausgeführt werden, zum Übergriff werden (können). Selbst wenn körperliche Gewalt von Polizeiangehörigen gegen BürgerInnen zweifelsfrei festgestellt wird, wird sie zum Übergriff erst durch die situativen Umstände und deren Interpretation durch die Beteiligten.[3] Was Opfer und Zeugen als ungerechtfertigte, überflüssige oder übermäßige Gewaltanwendung erleben, kann für den Polizisten unabdingbar gewesen sein.»

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