Das Aus für Online Apotheken und Versandhandel im Internet?

Ein Urteil des Kammergerichts lässt derweil Apotheker in ganz Europa aufhorchen. DocMorris ist per Verbotsverfügung (Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 €) untersagt worden, weiterhin (verschreibungspflichtige) Medikamente nach Deutschland zu versenden. Nach der Novelle des Arzneimittelrechts schien eigentlich klar zu sein, dass europäische Anbieter den Wirtschaftsraum nutzen dürfen, um Ihre Medikamente per Internet grenzüberschreitend an Verbraucher zu versenden. Nach § 73 Arzneimittelgesetz (AMG) ist der (Internet-)Versandhandel aus dem Ausland nach Deutschland erlaubt, soweit die dortigen Anbieter den deutschen Standards genügen. Das Kammergericht hat nun festgestellt, dass niederländische Apotheken den deutschen Standards nicht genügen würden.

Ein generelles Verbot wird man daraus nicht herleiten können. Der Versandhandel wird weiter blühen und DocMorris wird allen voran die niederländischen Rahmenbedingungen den deutschen Standards entsprechend anpassen. Zudem hat DocMorris gegen die Entscheidung des Kammergerichts Beschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt. Damit ist die Entscheidung des Kammergerichts (noch) nicht in Rechtskraft erstarkt.

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