Das Gebot der Sachlichkeit: Der Anwalt, der sich selbst vertritt, hat einen Narren als Mandanten
23. Mai 2005 dpms | Recht |Weisheit
“Der Anwalt, der sich selbst vertritt, hat einen Narren als Mandanten“, lautet ein altes juristisches Sprichwort. Denn unter Juristen ist die Meinung weitläufig verbreitet, dass emotionale Bindungen zum Fall eine objektive Beurteilung der Sach- und Rechtslage kaum zulassen. Aus § 43a Abs. 3 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) folgt, dass der Anwalt dem Sachlichkeitsgebot unterliegt – im Übrigen ohnehin ein Kennzeichen für professionelle Arbeit. Nach der Fränkischen Advokaten-Instruktion von 1720 durften beleidigende Schriftsätze eines Anwalts öffentlich zerrissen und dem Anwalt vor die Füße geworfen werden. (Henssler/Prütting-Eylmann, 2. Aufl., § 43a Rd. 91) Verurteilungen eines Anwaltes wegen beleidigender Schriftsätze sind in der Neuzeit äußerst rar, weil es sich die Grenzziehung zwischen sachlichem und unsachlichem Verhalten als beinahe unmöglich erwiesen hat.
Ich bin überzeugt, dass es auf Rechtssuchende mehr Eindruck machen würde, wenn der (schlechte) Schriftsatz eines Anwalts zerrissen würde. So etwas spricht sich nämlich schnell herum und hat insofern Prangerwirkung, die auf Dauer zu Umsatzeinbußen führen könnte. Dies ist eigentlich das beste Argument, um einen Anwalt in seine Schranken zuweisen.
Mein Fazit: Meist sind die realitätsnahen Ideen unserer juristischen Väter besser als die neuzeitlichen, komplizierten Regelungen heutiger Gesetzgeber.

Leider ist bei einem Ihrer Berufskollegen aus Berlin, nennen wir ihn Refan Sichter, dieses Sprichwort völlig unbekannt. Er mandatiert sich häufig selbst und verfasst Abmahnungen und Schriftsätze, die schon (beinahe) beleidigende Ausmaße annehmen. Die Frage, die sich hier zur Diskussion stellt ist allerdings folgende: Ist dieser RA so clever, dass er bewußt diese Form wählt, oder sind diese Schriftsätze einfach nur Ausdruck seines Niveaus.
Na, und ich kann da auch was berichten.
Es soll doch tatsächlich Leute geben, nennen wir sie mal pammerS, die erst andere Leute mit ihrem – meist noch in nervendem Marketingsprech gehaltenen – Mails, Faxen usw. belästigen und von der Arbeit abhalten, wenn man sich wehrt gern mal die Geschichte vom UNBEKANNTEN DRITTEN auftischen oder gefälschte handschriftliche Zustimmungserklärungen zu Werbung als letzte Ausflucht auftischen und sich dann am Ende beschweren, wenn man pammerS als das bezeichnet, was sie sind und ihre offensichtlichen Lügenmärchen als zumindest “abenteuerlich”, “erheiternd”, “erfrischend” o. ä.
Tja, solche Leute solls doch tatsächlich geben. Unfassbar. Meint
allzeit zu jeder Diskussion bereit
RA Stefan Richter aus Berlin
@ RA Stefan Richter:
Wer davon ein Liedchen singen kann, ist wohl sehr sehr sehr beschäftigt mit diesem Thema…sehr ehrgeizig Herr RA…gaaaanz tolle Arbeit, die Sie da betreiben…
@Geschädigter der Abmahnwelle
Aber bitte nicht gleich in Tränen ausbrechen, lieber Geschädigter! Klar, es gibt massiven Missbrauch auch des Instituts der Abmahnung. Aber: Wenn es zurzeit wirklich eine Welle gibt, dann eine solche von rotzfrech versandtem Spam aller Art. Rein passive Abwehr von Spam sucht sich keine Opfer im Internet. Wer damit ein Problem hat, hat auch was auf dem Kerbholz. Aber mit Spam hat natürlich niemand je etwas zu tun gehabt, den man gerade auf frischer Tat erwischt und am Schlawittchen packt. Es sind immer nur die anderen, die “wenigen schwarzen Schafe”.
Was glauben Sie eigentlich, würden die belästigten Werbeopfer wohl gern mit den teils unglaublich dreisten, teils gar beleidigenden Telefonjunkies in den Callcentern anstellen, wenn sie sie nur durchs Telefon ziehen könnten? Jeder Spammer sollte froh sein, wenn er es nur mit einem meinetwegen energischen, wenn auch hoffentlich in der Regel halbwegs freundlichen Anwalt zu tun bekommt …