Wie bereits angekündigt, hat das Bundeskabinett heute die Aufhebung von Markengesetz und Geschmacksmustergesetz beschlossen. Die Abschaffung dieser Bestimmungen diene der Modernisierung wettbewerbsrechtlicher Rahmenbedingungen für deutsche Anbieter, heißt es dazu von der Bundesregierung.
Das Markengesetz und das Geschmackmustergesetz sind oft als Fossilien der deutschen Gesetzeslandschaft bezeichnet worden. Die Initiative, die Gesetzgebung zu ändern, geht auf verschiedene Wirtschaftsverbände zurück. Diese hatten im Januar bei einer Anhörung deutlich machen können, dass die restriktiven Regelungen nicht zu den Handelsbedingungen im Internet passen. Die Auswirkungen des Markengesetzes bekamen schon einige Online-Anbieter zu spüren.
Allein die Mittelständler befürchten nun, dass sich ohne Markengesetz die Kluft zwischen den Großen des Einzelhandels und dem Mittelstand weiter vergrößern könnte. Berechtigte Interessen von Verbrauchern und Mitbewerbern würden auch ohne das Markengesetz gewahrt, heißt es dazu vom Kabinett. Immerhin gebe es auch weiterhin das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Kartellrecht) und die Preisangabenverordnung.











































April-April !!!