Frankfurts Vize-Polizeichef Wolfgang Daschner bald vor Gericht?

Der Vizepräsident der Frankfurter Polizei leitete im Oktober 2002 die Ermittlungen im Rahmen der Entführung des Bankierssohns Jakob von Metzler. Jakob ist bereits kurz nach seiner Entführung vom dem zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilten Täter Magnus Gäfgen getötet worden. Nachdem Gäfgen als mutmaßlicher Täter gefasst war, verweigerte er gegenüber den Beamten die Aussage. Die Polizei glaubte zu diesem Zeitpunkt, dass Jakob noch leben würde. Der Vize Daschner diktierte seinen Beamten, sie sollten Gäfgen bei der nächsten Vernehmung “Schmerzen” androhen. Ein Polizist sagte, das sei kein Spiel mehr und Gäfgen müsse mit Schmerzen rechnen, die er noch nie in seinem Leben erfahren habe, wenn er nicht endlich gestehe. Ein Folterexperte sei bereits auf dem Weg ins Präsidium. Diese Drohung wirkte. Gäfgen legte ein umfassendes Geständnis ab, das die Ermittler auch zur Leiche führte. Daschner wird jetzt angeklagt, einen anderen Beamten zur Nötigung angestiftet zu haben. Wenn das Gericht das Verfahren eröffnet, wird eine grundsätzliche Frage vor Gericht entschieden werden müssen. Ist Folter in einem Rechtstaat zu Erreichung höherer Ziele zulässig? Ich meine: Nein, unter gar keinen Umständen! Daschner selbst verteidigt sich mit dem Argument, dass eine Notstandslage vorlag, die seine Anweisung entschuldigen. Er würde es wieder so machen und auch foltern. Ob Daschner jemals mit Opfern von Folterungen gesprochen hat?

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