Endlich Mitglied im DAV

Seit gestern bin ich Mitglied im DAV, allerdings nicht im Deutschen Anwaltverein, dem Anwalt der Anwälte, sondern im Deutschen Anglerverein (DAV). Voraussetzung für die Mitgliedschaft war der Erwerb eines Fischereischeins A und um diesen zu erhalten, musste ich zunächst einen 30-stündigen Lehrgang absolvieren und im Anschluss die vom Verein Deutscher Sportfischer (VDSF e.V.) durchgeführte Anglerprüfung bestehen.



Petri Heil!

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