Seit gestern bin ich Mitglied im DAV, allerdings nicht im Deutschen Anwaltverein, dem Anwalt der Anwälte, sondern im Deutschen Anglerverein (DAV). Voraussetzung für die Mitgliedschaft war der Erwerb eines Fischereischeins A und um diesen zu erhalten, musste ich zunächst einen 30-stündigen Lehrgang absolvieren und im Anschluss die vom Verein Deutscher Sportfischer (VDSF e.V.) durchgeführte Anglerprüfung bestehen.

Petri Heil!









































