Der EuGH hat entschieden, dass die Warenverkehrsfreiheit innerhalb der EU einen höheren Stellenwert einnehme als ein Verbot des grenzüberschreitenden Versandes von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln. Das generelle gesetzliche Verbot des Arzneimittelhandels über das Internet sei mit europäischem Recht nicht vereinbar. Das deutsche Verbot für den Onlinehandel mit Medikamenten sei jedoch (noch) mit EU-Recht vereinbar, soweit durch das Verbot die Gesundheit und das Leben von Menschen geschützt würden. Die EU-Staaten dürfen den Handel im World Wide Web von zugelassenen Apotheken aus anderen Mitgliedsstaaten mit nicht verschreibungspflichtigen und zugelassenen Medikamenten nicht einschränken. Der deutsche Gesetzgeber hat bereits reagiert und den Versandhandel mit Medikamenten über das Internet ab 2004 gestattet.
Der Fall DocMorris
– 11. Dezember 2003 | 17:54VERÖFFENTLICHT IN: RECHT









































