Der neue Wettbewerbsrechtler in Berlin

Dieser Beitrag wurde auf Wunsch von Dr. Richter abgeändert. Die jeweiligen Änderungen sind entweder unter- oder durchgestrichen. Rechtsanwalt Dr. Cornelius Richter scheint über die www.Anwaltssuche.de einen neuen (es gab nach...

Dieser Beitrag wurde auf Wunsch von Dr. Richter abgeändert. Die jeweiligen Änderungen sind entweder unter- oder durchgestrichen.

Rechtsanwalt Dr. Cornelius Richter scheint über die www.Anwaltssuche.de einen neuen (es gab nach Aussage von Rechtsanwalt Dr. Richter keinen alten) Coup in Berlin zu planen. Wie es scheint, hat er das Rechtsgebiet Wettbewerbsrecht für sich und seine Kanzlei in allen 23 Bezirken Berlins registriert. Das ist doch ein Coup? Ein Grund, die Seite von Dr. Mann & Kollegen zu besuchen.

Folgende Ausführungen sind allgemeingültig und nicht auf das soeben eingeblendete Impressum gemünzt.

Die meisten Rechtsanwälte, die nicht als Partnerschaft, GmbH oder Aktiengesellschaft firmieren, sondern als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) auftreten, erwähnen die Rechtsform GbR nicht. Konsequent wird dann auch kein vertretungsberechtigter Gesellschafter angegeben.

Steuernummer?

Die allgemeine Steuernummer gehört (hiermit war nicht gemeint, dass es verboten wäre, die Steuernummer im Impressum zu erwähnen: ich meine nur sie gehört da nicht hin) nicht ins Impressum. Lediglich, wenn Umsätze mit Auslandsbezug getätigt werden, ist eine Umsatzsteueridentifikationsnummer (UID) anzugeben.

Frei nach dem Motto: Wir sind eine Anwaltssozietät, das reicht!

Ist schon komisch, dass sogar Landgerichte im Zusammenhang mit der Rechtsform GbR bei Anwälten sehr nachlässig umgehen. Im Rubrum eines Beschlusses, in dem einer GbR untersagt wird, nicht ohne Nennung einer vertretungsberechtigten Person im geschäftlichen Verkehr aufzutreten, heißt es bei den Prozessbevollmächtigten dann Rechtsanwälte X, Y, und Z, ohne dass deren Rechtsform erwähnt wird.

Und zu guter Letzt noch ein Gesetz:

§ 25 BORA – Beanstandungen gegenüber Kollegen
Will ein Rechtsanwalt einen anderen Rechtsanwalt darauf hinweisen, dass er gegen
Berufspflichten verstoße, so darf dies nur vertraulich geschehen, es sei denn, dass die
Interessen des Mandanten oder eigene Interessen eine Reaktion in anderer Weise
erfordern.

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