In Großbritannien gelten die THC-haltigen Cannabis Produkte “nur” noch als Droge der Kategorie “C”. Das bedeutet in Großbritannien, dass Konsumenten, die nicht jünger als 18 Jahre sind, ab heute straffrei ausgehen, sofern sie lediglich kleinere Mengen Cannabis besitzen oder konsumieren. Die Höchststrafen für den Besitz von Cannabis wurden von fünf auf zwei Jahren reduziert. Gleichzeitig wurden die Strafen für den Anbau und den Handel mit THC-haltigen Waren verschärft. Wird das Königreich den wirtschaftlich lukrativen Stoff bald selbst vermarkten? Sollte Deutschland jetzt nicht umdenken und aus dem in der Bevölkerung weit verbreiteten Konsum wirtschaftliche Gewinne abschöpfen?
“Die Insel gibt das Hanf frei”
– 29. Januar 2004 | 11:04VERÖFFENTLICHT IN: RECHT











































