Die von mir eigentlich sehr geschätzte ARAG-Rechtsschutzversicherung schrieb uns mit Telefaxschreiben vom 17. September 2009 an, um sich nach dem Sachstand in einer Klage zu erkundigen. Wir hatten für einen bei der ARAG rechtsschutzversicherten Mandanten ein Versäumnisurteil und einen entsprechenden Kostenfestsetzungsbeschluss erwirkt. Die Vollstreckung verlief fruchtlos, weil der Schuldner wenige Monate zuvor, einen Offenbarungseid geleistet hatte.
Dies wusste die ARAG bereits und verlangte daher mit Schreiben vom 17. die Herausgabe des Kostenfestsetzungsbeschlusses nebst der Vollstreckungsunterlagen im Original.
Kein Problem sage ich zu mir und veranlasste, dass die angeforderten Unterlagen herausgegeben werden. Mit Schreiben vom 21. September 2009 wurden die Unterlagen mit der Post versandt.
Am Nachmittag des 22. Septembers erreicht uns ein weiteres Telefaxschreiben der ARAG; diesmal ist der Ton harsch. Es wird an die Erledigung des Schreibens vom 17. erinnert und angedroht, dass bei Nichtbefolgung die Regressabteilung eingeschaltet werde. Muss ich mich nun fürchten?
Wenn es um die eigenen Forderungen geht, verwandeln sich die meisten Versicherungen von der lahmen Schnecke zum schnellen Gepard. Wenn es um die Abwehr von Forderungen geht, werden die Versicherungen wieder zu Schnecken.












































