Dramatischer Tod nach Zwangsräumung in Potsdam-Babelsberg

Nur einem Tag nachdem ein 41-jähriger Mann in Potsdam vom Gerichtsvollzieher im Auftrag der Eigentümer aus seiner Wohnung verwiesen wurde, erfror der Mann noch in der Nacht darauf mitten im Park Babelsberg. Neben ihm wurde ein Rucksack mit Habseligkeiten und einige leere Flaschen Bier gefunden. Tragisch ist der Fall auch deshalb, weil niemand aus dem Freundes- und Bekanntenkreis von dem Schicksal des 41-jährigen Mannes wusste. Der Mieter soll seit 2001 keine Miete mehr bezahlt haben – er soll mit dem Tod seiner Ehefrau vor sechs Jahren nicht zu recht gekommen sein. Im November 2004 erging ein Versäumnisurteil, weil der Mann nicht rechtzeitig die Verteidigung gegen die Räumungsklage angezeigt hatte. Auch gegen den Zwangsvollstreckungsauftrag wehrte sich der resignierende Mann nicht mehr. Obschon er wahrscheinlich mit einem Vollstreckungsschutzantrag erfolgreich noch einige Wochen in der Wohnung hätte verbringen können. Besonders tragisch ist an diesem (Erfrierungs-)Tod nach einer Zwangsräumung, dass der Mann weder Arbeitslosengeld noch Sozialhilfe bezogen haben soll. Das Sozialamt soll von der Zwangsräumung informiert gewesen sein und dennoch nichts unternommen haben. Dabei hätte das Sozialamt unter Umständen die fälligen Mieten aufbringen müssen, um das Abrutschen des Mannes mitten im Winter in die Obdachlosigkeit zu vermeiden. Das muss ein schlimmes Gefühl für die Beteiligten sein, aus der Zeitung zu erfahren, dass die “Partei aus dem Prozess” nun verstorben ist.

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