Dschungel-Camp: Fitz ./. Beil

Der juristisch versierte Zuschauer fragte sich bereits unmittelbar nach der Sendung, ob die Aussage der als “Hackebeil” bekannt gewordenen Caroline Beil über Lisa Fitz, an der sei äalles falsch” unter anderem auch die Haare und Brüste, nicht beleidigenden oder verleumderischen Charakter hatte. Sollte Fitz Strafantrag stellen und nachweislich keine schönheitschirurgischen Maßnahmen an ihren Brüsten vorgenommen haben, hätte sich äHackebeil” mit der o.g. Aussage wegen Beleidigung und übler Nachrede gemäß den §§ 185 ff. StGB schuldig gemacht. Frau Fitz will erst noch mit ihrem Anwalt sprechen – hier würde sie kostenlos einen Ratschlag bekommen.

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