Ein Thema, das immer häufiger in den Medien auftaucht. Ich möchte deshalb von einem Fall berichten, der zeigt, wie sehr sich Theorie und die Praxis unterscheiden können. Hintergrund ist folgender: Mein Mandant kaufte bei eBay im Auftrag eines Freundes eine DVD Sammler Box der Gespensterserie “Buffy”. Der Verkäufer teilte nach Ablauf der Auktion mit, das Geld solle auf ein Konto überwiesen werden, obschon zuvor vereinbart worden war, dass mein Mandant die Ware abholen könne. Als der Verkäufer dann den Termin zur Abholung immer wieder verschob, stellte ihn mein Mandant zur Rede und erfuhr, dass der Verkäufer selber noch auf die Lieferung der DVD Box wartete. Schnell war der Rücktritt vom Vertrag erklärt. Der Verkäufer wurde negativ bewertet: “Verkauft etwas, das er gar nicht hat. Schade.” Der Verkäufer bewertete dann meinen Mandanten ebenfalls negativ und schrieb: “Käufer hat kein Verständnis.” Diese erste negative Bewertung in seinem Bewertungsprofil wollte mein Mandant nicht auf sich sitzen lassen.
Ich schrieb daher den Verkäufer an und forderte ihn unter Vorlage einer Vollmacht auf, sein Einverständnis auf der von mir vorgefassten Einverständniserklärung zu erteilen. Der Verkäufer sah seinen Fehler ein und kooperierte freimütig. Die vom Verkäufer unterschriebene Einverständniserklärung übersandte ich nebst einer Originalvollmacht an eBay. Dort genügten diese Unterlagen nicht den formellen Anforderungen. Es wurde seitens eBay eine eMail mit einem .pdf-Formular nebst einen Code an den Verkäufer und an meinen Mandanten geschickt. Beide unterschrieben das Formular, nachdem es postalisch hin und her geschickt worden war. Ich übersandte das Formular zurück zu eBay. Doch es tat sich lange Zeit nichts. Dann fragte ich bei eBay nach und erfuhr, dass das Formular niemals angekommen sei. Es blieb also nichts anderes übrig, als das Formular erneut an den Verkäufer zu senden, der es unterschrieb und zurück an mich schickte. Nunmehr übersandte ich zum dritten Mal die Erklärung und kündigte an, dass ich sehr bald gegen eBay klagen würde, wenn man sich weiterhin so unkooperativ verhalten würde. Siehe da, zwei Tage später meldete sich ein freundlicher eBay Mitarbeiter und gab die erfolgreiche Löschung der Bewertung bekannt. Man glaubt es nicht, nach rund drei Monaten war die negative Bewertung gelöscht. Ein wirklich schönes Verfahren hat sich eBay ausgedacht. Soviel Sicherheit muss natürlich sein: Denn alle Menschen sind gut!
Zu einem aktuellen Urteil über das Löschen von eBay Bewertungen gibt es bei Mindermeinung Neues. Mehr zum Thema auch hier bei DPMS INFO.










































