Emmely klagt und klagt und obsiegt in letzter Instanz

Emmely, die als Kassiererin von der Supermarktkette Kaisers-Tengelmann gekündigt wurde, weil sie einen Pfandbon mit einem Wert von @ 1,30 eingelöst hatte, klagte weiter, und konnte sich heute beim Bundesarbeitsgericht durchsetzen.

SPIEGEL ONLINE (SPON) schreibt für die Öffentlichkeit:

Die Bons seien auch noch nicht in das Eigentum von Kaiser’s übergegangen, da sie ja auf Wunsch des Filialleiters erst einmal beiseite gelegt werden sollten, falls sich ein Kunde deswegen melden sollte. Damit aber wären die Bons zum damaligen Zeitpunkt "herrenlos" gewesen, so dass Eigentumsdelikte ausschieden.

Das halte ich mal für sehr abwegig und behaupte, dass Emmely eine juristisch einwandfreie (Fund-)Unterschlagung begangen hat. Offensichtlich hat Emmely den Bon nicht ihrem Vorgesetzten vorgelegt, sondern eigenmächtig eingelöst und sich damit wie der Eigentümer des Bons, der auch kraft der Anweisung von Kaisers in den Herrschaftsbereich der Supermarktkette übergegangen war. In der folgenden Meldung schreibt SPON von einem “Delikt”.

Kündigungsgrund oder nicht?

Das Bundesarbeitsgericht mit Sitz in Erfurt wies die Kündigung als unberechtigt zurück, weil das Vertrauen des Arbeitsgebers durch den Vorfall nicht endgültig zerstört worden sei, Az.: 2 AZR 5341/09. Weil es auch zukünftig keine Bagatellgrenze für Eigentumsdelikte geben werde, wird weiterhin eine Einzelfallprüfung vorzunehmen sein.

Emmelys Tat könnte ein einmaliges Versehen gewesen sein. Als Arbeitsgeber hätte ich aber ein ungutes Gefühl, wenn Mitarbeiter meine Anweisungen nicht einhalten, weil ich befürchten würde, wer € 1,30 unterschlägt, trinkt vielleicht auch jeden Tag eine Dose Cola und futtert eine Tüte Chips auf Kosten des Hauses.

Damit will ich nicht andeuten, dass ich als Chef einer Supermarktfiliale knauserig wäre, sondern nur darauf hinweisen, dass derjenige, der das unternehmerische Risiko trägt, auch entscheiden sollte, wann es was zu verschenken gibt.

Vielleicht war die Kündigung einfach nicht gut begründet und nicht allein auf die Unterschlagung gestützt?

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