… ich bin doch gar nicht zu schnell und schon gar nicht bei rot über die Ampel gefahren. So, oder ähnlich wird Dieter Bohlen einen Polizisten geduzt haben. Der Polizist nahm dies zum Anlass, eine Anzeige wegen Beleidigung aufzunehmen und an die zuständige Staatsanwaltschaft weiterzuleiten, welche dann einen Strafbefehl bei Gericht beantragte. Das Gericht wies jedoch den Antrag auf Erlass eines Strafbefehls gegen Dieter zurück. Dieter würde ja auch in seinem “normalen” Leben alle Menschen duzen und das Duzen des Polizisten sei kein Ausdruck Dieters Missachtung gewesen, führte das Gericht aus.
Genau. Das ist auch nichts Neues. Wer einen anderen duzt, ohne ihn herabzuwürdigen, begeht m.E. keine Beleidigung – auch keine Formalbeleidigung. Insbesondere Ausländer, die den semantischen Unterschied von DU und SIE gar nicht kennen, beleidigen einen Polizisten nicht, indem sie ihn duzen.
Übrigens schützt das SIE nicht vor einer Beleidigung, wenn der Satz mit SIE ARS**LO** beginnt…











































