FAZ schlecht recherchiert?

Rechtsanwalt Marc Quandel wirft der FAZ in seinem Beitrag vom heutigen Tage vor, dass die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) schlecht recherchiert habe. Folgender Satz aus dem Beitrag der FAZ-Online-Ausgabe vom heutigen Tage war der Stein des Anstoßes für Rechtsanwalt Quandels Kritik an dem FAZ-Journalismus in Sachen Recht:

„Wenn Sie vor dem Juristen sitzen und ihm etwa vom Ärger mit dem Arbeitgeber berichten, wiegt der Advokat den Kopf und empfiehlt den Gang vor Gericht -  und schon können nach geltendem Recht bis zu 190 Euro fällig werden, denn so viel darf eine Erstberatung kosten.“

Anwalt Quandel kommt zu dem Ergebnis, dass die Arbeit der FAZ eine miese Qualität habe. In Ziffer 3 seiner FAZ-Kritik-Thesen schreibt er:

“3. Das RVG ist das einzige Gesetz, indem die Rechtsanwaltsgebühren festgelegt sind. Nach „geltendem Recht“ findet sich dort keine Gebühr, die eine Erstberatung kosten darf.”

Ich weiß nicht, wann Rechtsanwalt Quandel das letzte Beratungsmandat abgerechnet hat und welche Version des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) ihm vorliegt, aber ich weiß, dass in unserer aktuellen Fassung des RVG in § 34 RVG folgender Satz steht:

“Wenn keine Vereinbarung getroffen worden ist, erhält der Rechtsanwalt Gebühren nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts. Ist im Fall des Satzes 2 der Auftraggeber Verbraucher, beträgt die Gebühr für die Beratung oder für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens jeweils höchstens 250 Euro; § 14 Abs. 1 gilt entsprechend; für ein erstes Beratungsgespräch beträgt die Gebühr jedoch höchstens 190 Euro.” [Hervorhebung nicht im Original]

Mit den Vorschriften des Bürgerlichen Rechts ist nichts anderes gemeint als das Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). In § 612 BGB findet sich demgemäß eine verbindliche Vorschrift für die Gebühr die eine Erstberatung durch einen Rechtsanwalt kosten darf, wenn keine (schriftliche) Vergütungsvereinbarung zwischen Mandant und Rechtsanwalt geschlossen worden ist.

Die FAZ hat in diesem Punkt Recht – Rechtsanwalt Quandel irrte sich.

Nachtrag
Ich sehe erst jetzt, dass der Titel von Quandels Beitrag mit einem Fragezeichen endete. So ganz sicher war er sich trotz seiner sechs Thesen offensichtlich nicht. Warum?

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