Fernabsatz: Kosten der Rücksendung bis 40 EUR trägt der Verbraucher

Heute ist das Gesetz zur Änderung der Vorschriften über Fernabsatzverträge bei Finanzdienstleistungen im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und damit auch gleich in Kraft getreten. Durch dieses Gesetz wird die EU-Richtlinie 2002/65/EG in deutsches Recht transformiert. Das Bundesjustizministerium (BMJ) informiert über die wichtigsten Änderungen.

Vor allem die kleineren Händler und solche, die von kleineren Gewinnmargen leben, wird es freuen, dass der Gesetzgeber nun dem Verbraucher bei einem Warenwert bis zu 40 € die Kosten der Rücksendung aufbürdet. Dazu heißt es beim BMJ:

Nunmehr können den Bestellern die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden, wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis die Besteller die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht haben.

EvernoteAmazon Wish ListYahoo BookmarksHotmailDeliciousGoogle ReaderWordPressGoogle BookmarksShare
SCHLAGWORTE: ,