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Frag-einen-Anwalt: Sex zur Tageszeit

Die Fragen und Antworten bei Frag-einen-Anwalt sind immer mal wieder eine Meldung wert. Der Beweis für diese Behauptung ist die Frage eines 16-jährigen Jungen, der regelmäßig einmal in der Woche mit seiner Freundin in der elterlichen Wohnung “ca. 2 Stunden durchgehend Sex” hat. Seine Mutter fühlt sich gestört und meint,

“sie würde sich vor dieser Geräuschkullisse so sehr ekeln, dass sie das nicht abkönne und ich eben in die Wohnung meiner Freundin soll um das dort zu machen oder mir eine eigene Wohnung nehmen soll.”

Der Junge rechtfertigt sich damit, dass er gar keinen ruhestörenden Lärm begehen würde und sein Vater würde sowieso kaum etwas hören (wollen).

“Ich begehe jedoch keinen ruhestörenden Lärm, die Tür habe ich gedämmt und wir haben die Musikanlage währenddessen laufen, damit die Stöhngeräusche nicht so deutlich hörbar werden. Wir nehmen also Rücksicht. Außerdem meint mein Vater, er würde die Geräusche manchmal gar nicht oder kaum hören.”

Der antwortende Rechtsanwalt löst seinen Fall juristisch mit den salomonischen Worten:

“Einzige Möglichkeit ist es mit Ihrer Mutter zu sprechen und versuchen sich anzunähern oder eben auszuziehen. Vernünftige uristische Lösungen gibt es für dieses (typische) Eltern-Kind Problem nicht.”

Dem Jungen hätte ich allerdings geraten, seine Mutter zu fragen, wie er eigentlich auf die Welt gekommen sei und noch einmal genauer seinen eigenen Schöpfungsakt zu hinterfragen. Zum Thema Sex, Wohnung und Miete fallen mir spontan auch folgenden Meldung und Urteile ein:

1. Mietzoff um Sex-Gestöhne, EXPRESS v. 23. Juli 2006

“Die „sexbelästigte“ Frau vor Gericht: „Sie übte ihre Beischlafgewohnheiten heftig aus. Ich komme um 19 Uhr nach Hause, dann geht es los bis nach Mitternacht.“ Und: „Der Mieter im Erdgeschoss hat das Gestöhne sogar über zwei Etagen gehört.“ Erklärung für die Zunahme der Sexfrequenz: die Frau habe einen neuen Freund.”

Und weiter:

“Doch bei der Amtsrichterin blitzte das Paar ab. Die Richterin: „Häufiger Sex reicht als bloßer Umstand für eine fristlose Kündigung nicht aus.“ Zwar erstellten die genervten Mieter eine Liste mit den Sex-Zeiten der Nachbarin. Doch um auf der sicheren Seite zu sein, hätten sie nach jedem überlauten Sex-Gestöhne mit der Liste durchs Treppenhaus laufen müssen. Die anderen Mieter hätten auf der Liste jeden einzelnen Akt mit seiner jeweiligen Lautstärke und Dauer abhaken müssen.”

2. Amtsgericht Warendorf 5 C 414/97

Lautes Streiten, überlaute Musik und zu lautes Gestöhne beim Sexualverkehr muss kein Nachbar dulden. Das Gericht sah insbesondere im lauten „Stöhnen beim Sexualverkehr und durch dabei laut ausgestoßene Jippie-Rufe“ eine unzumutbare Belästigung der Nachbarn.

3. Amtsgericht Rendsburg 18(11)C 766/94

Die Ausübung des Geschlechtsverkehrs in einer Lautstärke, dass nachts davon die Mitbewohner des Hauses aufwachen, kann nicht mehr zum normalen Mietgebrauch gerechnet werden (Amtsgericht Rendsburg 18(11)C 766/94). Einem jungen Mieterpaar wurde gegen Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu 500 000 Mark oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten verboten, nach 22 und vor 6 Uhr die Nachtruhe im Miethaus zu stören, “insbesondere durch lautes Gestöhne, Geschreie und Gerede.”

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2 Kommentare

  1. Interessant bei der Zusammenstellung ist, daß die Urteile immer älter werden. Ich könnte mir vorstellen, daß bei Entscheidungen des Reichsgerichts ganz was anderes dabei herausgekommen ist. ;-)

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  1. Von lauten Stöhngeräuschen gestört… | Maustaste

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