Frankfurts Vize-Polizeichef Wolfgang Daschner vor Gericht
Anfang der Woche stritten die beiden Angeklagten sämtliche Vorwürfe ab und beriefen sich hilfsweise schon auf einen übergesetzlichen Notstand. Ein übergesetzlicher Notstand liegt beispielsweise vor, wenn der Weichensteller einen außer Kontrolle geratenen Zug mit Passagieren statt auf ein Gleis, das an einer Felsmauer endet und zum sicheren Tod der Passagiere führen würde, auf ein Nebengleis umleitet, auf dem noch Gleisarbeiter arbeiten. Der Weichensteller hat dann keinen Totschlag an den Gleisarbeitern begangen, weil er wegen eines übergesetzlichen Notstandes entschuldigt war.
Heute sagte der wegen des Mordes an Jakob Metzler zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilte Gaefgen vor dem AG Frankfurt aus, ein Polizeibeamter habe ihm am 01.10.2002 mit den Worten gedroht,
“ein wie ein Familienvater aussehender Spezialist könne Schmerzen zufügen, wie er es noch nicht erlebt habe” [...] Auch könne er mit zwei großen “Negern” in eine Zelle gesperrt werden, die sich an ihm vergehen würden”,
berichtet die Nachrichtenagentur Reuters.
