Gestern hat das Landgericht Frankfurt den Vizepolizeipräsidenten von Frankfurt am Main, Wolfgang Daschner, wegen Nötigung gemäß § 240 Strafgesetzbuch (StGB) zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen wegen der Nötigung Gäfgens verurteilt, der wiederum rechtskräftig zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe aufgrund der Ermordung des Bankierssohns Jakob vom Metzler verurteilt worden ist. Die Strafe wurde für ein Jahr zur Bewährung ausgesetzt, so dass Daschner die Strafe wohl nicht bezahlen müssen wird. Mehr dazu bei DPMS INFO v. 25.11.2004.
Fast parallel dazu hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Beschwerde Gäfgens gegen seine Verurteilung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe als unzulässig verworfen. Gäfgens Revision beim Bundesgerichtshof war zuvor als unbegründet zurückgewiesen worden.










































