Post vom Grossbuden N… (GBN)

Sehr geehrter Herr Kollege Sevriens,

ich zeige an, dass ich mich in dieser Sache selbst vertrete. Ihnen ist bekannt, dass ich seit dem 4. Juni 2007 den deutschen Blog mit dem Titel Grossbuden N… (GBN) betreibe, abrufbar unter der Internetdomäne http://grossbudenn.blogspot.com.

Sie sind Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei SEWOMA® und informieren daneben über ihren Informationsdienst DPMS INFO, abrufbar unter http://oby.de/. Am 13. sowie am 14. Juni 2007 veröffentlichten Sie bei DPMS INFO unter den Titeln

1.Großbuden-Nerd (GBN): Arbeitslos oder Schriftsteller?,
2.STINKESEKRETÄR und
3.GEGENPOL ZUR HOCHNASE GBN

Beiträge, die auf meine Tätigkeit in unsachlicher Art und Weise Bezug genommen haben. Im Einzelnen:

Zu 1.) Indem Sie ins Blaue hinein die Vermutung aufstellen, ich sei arbeitslos respektive Schriftsteller, diffamieren sie mich. Die unsubstantiierte Mutmaßung, ich sei arbeitslos ist als falsche Tatsachenbehauptungen ein rechtswidriger in meine Persönlichkeitsrechte ebenso wie die irrige Annahme, ich sei kein Rechtsanwalt, sondern Schriftsteller.

Zu 2.) Indem Sie den von mir frei erfundenen und im Übrigen zum Markenschutz beim Deutschen Patent- und Markenamt () angemeldeten Begriff STINKESEKRETÄRIN in verwechslungsfähiger Art und Weise als Titel benutzt haben, greifen Sie unerlaubt in meine Kennzeichenrechte ein. Dieser Verstoß wirkt vorliegend besonders schwer, da Sie auf Ihrer o.a. Webseite das nachfolgend eingeblendete T-Shirt mit einem mit meiner Marke verwechslungsfähigen Kennzeichnen gekennzeichnet und zum Verkauf angeboten haben.

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Schließlich haben Sie den von mir geschützten Titel GBN mehrfach verwendet, ohne dazu berechtigt zu sein. Auch dies stellt eine Kennzeichenrechtsverletzung Ihrerseits dar.

Zu 3.) Zuletzt machen Sie sich die beleidigende Schmähkritik des Paralegals zu eigen, indem Sie mich als Hochnase titulieren. Dadurch haben Sie erneut rechtswidrig in meine Persönlichkeitsrechte eingegriffen.

Letztlich schmarotzen Sie als Trittbrettfahrer von meinem durchgreifenden Erfolg im deutschen, ja internationalen Internet, indem Sie sich in unzulässiger Art und Weise meine Inhalte zu eigen machen. Ein solches Verhalten ist gem. §§ 3, 4 Nr. 8 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) nicht hinnehmbar. Subsidiär sind vorliegend die weiteren wettbewerbsrechtlichen Vorschriften der §§ 3, 4 Nr. 7, Nr. 8 UWG einschlägig.

Ich fordere Sie hiermit auf, das beanstandete Verhalten unverzüglich einzustellen und die inkriminierten Passagen unverzüglich aus dem World Wide Web zu entfernen und dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche Mirror-Inhalte ebenfalls aus dem Netz verschwinden. Dazu gebe ich Ihnen Gelegenheit bis zum 22. Juni 2007, 12:00 Uhr.

Die Wiederholungsgefahr haben Sie ebenfalls innerhalb der soeben gesetzten Frist durch die Abgabe einer geeigneten strafbewehrten Unterlassungserklärung auszuräumen. Die Übergabe eines vorformulierten Muster erscheint aufgrund Ihrer Sach- und Rechtskenntnisse entbehrlich.

Nach fruchtlosem Ablauf der Frist werde ich unmittelbar und ohne weitere Vorwarnung ein Eilverfahren gegen Sie einleiten.

Mit freundlichem kollegialem Gruß

Ihr GBN
Rechtsanwalt

Puh, zum Glück habe ich nur geträumt, dass ich vom eloquenten GBN abgemahnt wurde.

Um meine Träume zukünftig besser in den Griff zum bekommen, habe ich mir heute morgen vorsorglich Carlos Castenedas Kunst des Träumens bestellt.

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