Sehr geehrter Herr Kollege Sevriens,
ich zeige an, dass ich mich in dieser Sache selbst vertrete. Ihnen ist bekannt, dass ich seit dem 4. Juni 2007 den deutschen Blog mit dem Titel Grossbuden N… (GBN) betreibe, abrufbar unter der Internetdomäne http://grossbudenn.blogspot.com.
Sie sind Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei SEWOMA® und informieren daneben über ihren Informationsdienst DPMS INFO, abrufbar unter http://oby.de/. Am 13. sowie am 14. Juni 2007 veröffentlichten Sie bei DPMS INFO unter den Titeln
1.Großbuden-Nerd (GBN): Arbeitslos oder Schriftsteller?,
2.STINKESEKRETÄR und
3.GEGENPOL ZUR HOCHNASE GBNBeiträge, die auf meine Tätigkeit in unsachlicher Art und Weise Bezug genommen haben. Im Einzelnen:
Zu 1.) Indem Sie ins Blaue hinein die Vermutung aufstellen, ich sei arbeitslos respektive Schriftsteller, diffamieren sie mich. Die unsubstantiierte Mutmaßung, ich sei arbeitslos ist als falsche Tatsachenbehauptungen ein rechtswidriger in meine Persönlichkeitsrechte ebenso wie die irrige Annahme, ich sei kein Rechtsanwalt, sondern Schriftsteller.
Zu 2.) Indem Sie den von mir frei erfundenen und im Übrigen zum Markenschutz beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) angemeldeten Begriff STINKESEKRETÄRIN in verwechslungsfähiger Art und Weise als Titel benutzt haben, greifen Sie unerlaubt in meine Kennzeichenrechte ein. Dieser Verstoß wirkt vorliegend besonders schwer, da Sie auf Ihrer o.a. Webseite das nachfolgend eingeblendete T-Shirt mit einem mit meiner Marke verwechslungsfähigen Kennzeichnen gekennzeichnet und zum Verkauf angeboten haben.
Schließlich haben Sie den von mir geschützten Titel GBN mehrfach verwendet, ohne dazu berechtigt zu sein. Auch dies stellt eine Kennzeichenrechtsverletzung Ihrerseits dar.
Zu 3.) Zuletzt machen Sie sich die beleidigende Schmähkritik des Paralegals zu eigen, indem Sie mich als Hochnase titulieren. Dadurch haben Sie erneut rechtswidrig in meine Persönlichkeitsrechte eingegriffen.
Letztlich schmarotzen Sie als Trittbrettfahrer von meinem durchgreifenden Erfolg im deutschen, ja internationalen Internet, indem Sie sich in unzulässiger Art und Weise meine Inhalte zu eigen machen. Ein solches Verhalten ist gem. §§ 3, 4 Nr. 8 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) nicht hinnehmbar. Subsidiär sind vorliegend die weiteren wettbewerbsrechtlichen Vorschriften der §§ 3, 4 Nr. 7, Nr. 8 UWG einschlägig.
Ich fordere Sie hiermit auf, das beanstandete Verhalten unverzüglich einzustellen und die inkriminierten Passagen unverzüglich aus dem World Wide Web zu entfernen und dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche Mirror-Inhalte ebenfalls aus dem Netz verschwinden. Dazu gebe ich Ihnen Gelegenheit bis zum 22. Juni 2007, 12:00 Uhr.
Die Wiederholungsgefahr haben Sie ebenfalls innerhalb der soeben gesetzten Frist durch die Abgabe einer geeigneten strafbewehrten Unterlassungserklärung auszuräumen. Die Übergabe eines vorformulierten Muster erscheint aufgrund Ihrer Sach- und Rechtskenntnisse entbehrlich.
Nach fruchtlosem Ablauf der Frist werde ich unmittelbar und ohne weitere Vorwarnung ein Eilverfahren gegen Sie einleiten.
Mit freundlichem kollegialem Gruß
Ihr GBN
Rechtsanwalt
Puh, zum Glück habe ich nur geträumt, dass ich vom eloquenten GBN abgemahnt wurde.
Um meine Träume zukünftig besser in den Griff zum bekommen, habe ich mir heute morgen vorsorglich Carlos Castenedas Kunst des Träumens bestellt.













































Puh, zum Glück habe ich nur geträumt, dass ich vom eloquenten GBN abgemahnt wurde.
Um meine Träume zukünftig besser in den Griff zum bekommen, habe ich mir heute morgen vorsorglich Carlos Castenedas Kunst des Träumens bestellt.
Ob Großbude oder Jungle-Freak, ein wenig Troll ist ja ganz nett, ich frage mich aber ernstlich, ob Jurablogs.com sich so etwas antun muss. Ansonsten weder lesen noch kommentieren und einfach verhungern lassen.
Schade eigentlich…
Beeindruckend, was Du in Deinen Träumen so zu Papier bringst…
Wie heißt der Kollege denn? :-”
Jedenfalls im Markenrecht braucht GBN eine mittelgroße Nachhilfestunde.
Da schiesst einiges quer…
Da hab ich doch tatsächlich beim DPMA nachgeschaut, ob es die Marke Stinkesekretärin gibt…
Bis ich die Kommentare gelesen habe
Ein wenigZiemlich irreführend ihr Beitrag. Die Sinnfrage konnte ich für mich jedenfalls noch nicht beantworten.Ja, irreführend deshalb, wei der Text aus meinem Kommentar 1 nicht im Beitrag stand! Ist geändert.
Sinn, Sinn, Dschinn?
Ich versuche, bewusst zu leben, darin liegt der Sinn meines Lebens. Was das mit dem Beitrag zu tun hat? Mmmm, der sollte komisch wirken und wenigstens zum Schmunzeln anregen.
Die Abmahnung wäre eh unwirksam, muss sie doch die Identität des Absenders zu erkennen geben und ob das im Sinne des (vermeindlichen) Verfassers wäre?
Schon gesehen? http://feeds.feedburner.com/~r/Grobuden-n/~3/126075527/kreuzberger-tage-sind-lang.html
… meint da GBN.
Geografisch nicht ganz helle der Kerl
GBN und viele seiner kommentierenden (Stamm-)Leser wollen/können/dürfen meine Art von Humor nicht verstehen. Da meint doch ein anonymer Kommentartor:
Jau! Ich wünsche den anonymen Blawgger und Kommentatoren viel Spaß.
Seltsam finde ich, dass GBN immer von mir als den Kreuzberger Einzelanwalt spricht. Ich bin seit über zwei Jahren nicht mehr als Einzelanwalt in Kreuzberg tätig. Daraus schließe ich, dass der GBN-Schreiber mich noch aus meiner Tätigkeit als Kreuzberger-Einzelanwalt kennen muss. Aber warum er sein altes Wissen nicht auffrischt, bleibt für mich ein Rätsel.
Ich habe das ungute Gefühl, dass die GBN-Posse gern nach Fehlern bei anderen Menschen sucht, um diese demjenigen dann vorzuhalten.
Es gibt Menschen, die sind gern fies und suchen ihr Heil leider darin, andere fertig zu machen. Das kann nicht gut gehen. Das ist in meinen persönlichen Angelegenheiten auch nicht meine Art und deshalb umgebe ich mich in meiner Freizeit auch nicht gern mit friedliebenden Menschen. Beruflich bedingt muss ich als Rechtsanwalt oft genug gemein sein und kann das auch sehr gut.
Ich versuche aber privat und soweit es beruflich möglich ist, die guten Seiten bei anderen zu erkennen und dadurch zu fördern, indem ich die guten Taten bekräftige. Das ist schwer und gelingt mir nicht immer durchweg. Aber ich will…
GBN schreibt über meine T-Shirts:
Vielen Dank für den gebührenfreien Rat.
Ich fragte lediglich nach dem Sinn, da mir nicht klar war, warum sie eine angebliche Abmahnung zitieren ohne den Leser darüber aufzuklären, dass sie rein fiktiv ist.
Da dies jetzt im Nachhinein geschehen ist, ist doch alles bestens. Sollte mein Kommentar ein wenig launisch auf Sie gewirkt haben, tut es mir leid. Das war sicherlich nicht meine Absicht.
Grüße
H.-J. Köd
Sie müssen sich hier für gar nichts nicht entschuldigen. Mein Gemüt ist über den grünem Bereich hinausgeraten und stark erhitzt. Ent-schuldigen geht meines Erachtens auch gar nicht, da sich niemand seiner Schuld ent-ledigen kann, ohne des anderen Verzeihung/Güte/Nachsicht/Vergebung. Man sollte für den Fall, dass man über die Stränge geschlagen hat, freimütig dazustehen und den anderen zeigen, dass man seine Handlung/Unterlassen für falsch hielt. Reue zeigen!
Zur Sache: Aus irgendeinem dummen Grund habe ich die Traum-Auflösung statt in dem Beitrag zunächst nur in de Kommentar erwähnt. Me culpa!