Die Topleveldomains (TLD) mit der Endung .ag sorgen derweil für Aufregung unter Webmastern und Unternehmern, die .ag Domains nutzen, ohne aber eine Firma vorzuweisen, die den Status einer Aktiengesellschaft hat. Der (auch) auf Domainrecht spezialisierte Blog MUEPE berichtet, der Bundesgerichtshof (BGH) habe die Nichtzulassungsbeschwerde des Beklagten in dem Rechtsstreit um die Domain Tipp.ag abgewiesen. Ein Mitbewerber nahm den Betreiber von Tipp.ag auf Unterlassung in Anspruch und bekam in erster und in zweiter Instanz sogar vor dem Oberlandesgericht Hamburg Recht. Die Gerichte führten aus, die TLD .ag, die eigentlich für Antigua und Barbuda stehen dürfen in Deutschland nur von Aktiengesellschaften betrieben werden. Dies erwarte auch der Nutzer im Internet.
Domain-Recht.de schreibt, dass nun auch der Inhaber der Domain vaterschaftstest.ag unter Berufung auf die aktuellen Entscheidungen auf Unterlassung in Anspruch genommen werde. Da die Revision nicht zugelassen wurde, ist zu erwarten, dass das Hamburger Landgericht in diesem Jahr noch über die eine oder andere Rechtsstreitigkeit im Zusammenhang mit einer .ag Domain zu Lasten der Firmen entscheiden wird, die keine Aktiengesellschaft sind und dennoch eine .ag Domain nutzen.
Zum jetzigen Zeitpunkt kann .ag Domain Inhabern nur der Rat erteilt werden, entweder schnell eine Aktiengesellschaft zu gründen oder aber auf die Nutzung einer .ag Domain zu verzichten. Vielleicht entscheidet aber auch ein anderes (Oberlandes-)Gericht anders.










































