Was taugt der Deutsche Gesetzgeber noch? Letzte Woche kam es bei der Verabschiedung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) zu einer Panne, weil ein falsches Wort von erheblicher Bedeutung in das AGG eingeflossen war. Bei LexisNexis heißt es zur fehlerhaften Gesetzgebung:
“Das Gesetzgebungsverfahren ist nunmehr zwar abgeschlossen, allerdings wurde das Gesetz noch nicht vom Bundespräsidenten Horst Köhler unterzeichnet und im Bundesgesetzblatt verkündet. Den Fehler noch vor der Unterzeichnung des Bundespräsidenten und der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt zu korrigieren, scheint allerdings ausgeschlossen. Der Bundespräsident hat bei der Unterzeichnung von Gesetzen zwar ein formales Prüfungsrecht, ob diese verfassungsgemäß zustande gekommen sind. Die Existenz eines materiellen Prüfungsrechtes wird allerdings stark angezweifelt. In der Vergangenheit haben Bundespräsidenten nur selten von einer Unterzeichnung von Gesetzen abgesehen, meist mit der Begründung, die entsprechenden Gesetze hätten dem Grundgesetz widersprochen.
Da dies vorliegend nicht der Fall ist, ist davon auszugehen, dass das AGG unterzeichnet und verkündet werden wird. Nach Angaben des CDU-Bundestagsabgeordneten Michael Fuchs müsse ein neues Gesetz gemacht werden, um den Fehler zu beheben.”
Und schon unterläuft dem Gesetzgeber die nächste Panne bei der Umsetzung der Hartz-IV-Gesetze, wie SPIEGEL ONLINE berichtet:
Der Gesetzgeber hat vergessen, eine Klarstellung in die Reform der Hartz-IV-Regeln einzufügen. Eine Sprecherin des Bundesarbeitsministeriums bestätigte die Panne. Es werde alles getan, diese auszubügeln. Es solle “auf keinen Fall geschehen”, dass Betroffene deswegen ihren ALG-II-Anspruch verlieren,
heißt es bei SPIEGEL ONLINE.
Law – Made in Germany










































