Die Daten- und Medienkrake Google hat nun auch den größten Anbieter von laufenden Bildern im World Wide Web, Youtube, gefressen. Für einen Preis von 1.3 Milliarden Euro oder US-Dollar – was spielt die Währung in diesen Dimensionen noch für eine Rolle – wechselten die Inhalte den Eigentümer.
Aber was eine Rolle spielen wird in diesem Spiel, sind die Urheberrechte an den Inhalten.
Wenn Google soviel Geld für einen Teledienst ausgibt, dann werden sich die Analysten von Google die Inhalte von Youtube sicherlich genauestens angeschaut haben (müssen). Und jeder, der mal etwas länger bei Youtube rungeklickt und gesucht hat, weiß, dass dort Milliarden Bytes urheberrechtswidriger Inhalte abgelegt wurden.
§§ 8, 11 TDG
Und das hat meines Erachtens zur Folge, dass Google sich nicht auf das Privileg aus § 11 TDG berufen kann, keine Kenntnis von der rechtswidrigen Handlung oder der Information gehabt zu haben. Selbst Schadensersatzansprüche gegen Google müssten glatt durchgehen, weil Tatsachen oder Umstände bekannt sind, aus denen die rechtswidrige Handlung oder die Information offensichtlich geworden ist.
Wenn Google denn Feinde hat, dann könnte jetzt die Zeit für eine große Schlacht gekommen sein.












































