Wenn ich heute die Berichte über den verurteilten Rechtsanwalt Freiherr v. Gravenreuth in den altbekannten (Jura-)Blogs.de lese, vergeht mir sofort wieder die Lust, meine Zeit in Blogs und mit “blogging” zu verbringen.
Berichte über Berichte. Sonst nichts. Hätte jemand am Wochenende in seinem Blog kundgetan, dass am Montag gegen Gravenreuth verhandelt wird, wäre das eine blogreife News gewesen. Aber so. Tzzz…
Wenigstens nennt der Kollege Hoenig den Verurteilten beim Namen!













































Immer dagegen halten mit eigenen hoch-kreativen Beiträgen!
Ich habe oft nicht die Zeit, für kreative Beiträge. Ich bin leider auch nicht immer auf Knopfdruck kreativ. Und deshalb werden meine Beiträge immer rarer.
Ich möchte zum Nachdenken anregen und nicht mit dem angepassten Strom schwimmen.
Zum Nachdenken anregen kann man aber auch jeden Tag abends in wenigen Minuten.
Selbst bin ich zwar sehr kreativ, möchte aber nicht ob der grossen Datensammelwut im Internet, dass sich über diese kreativen personalisierten Ideen noch meine Enkel lustig machen.
Ja, diejenigen, die im Internet publizieren, sollten ein paar Generationen voraus denken.
Daher präferiere ich im Sinne einer Informationsökologie auch die Einführung des “Vergessens” im Internet, sprich eine automatische Löschung persönlicher Daten nach vordefiniertem Zeitraum, mit individueller Verlängerungsoption für die Exhibitionisten.
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Ich bin von der blawg-Berichterstattung auch etwas enttäuscht. Zig mal die taz-Meldung zusammengefasst bringt dem Leser nunmal nichts – von juristischen Experten hätte ich mir zumindest neue Perspektiven und fachkundige Einschätzungen erhofft: Wie wahrscheinlich ist das Rechtskräftigwerden des Urteils? Und wann wird das ggf. der Fall sein? Wie wirken sich Gravenreuths Vorstrafen (Urkundenfälschung, Veruntreuung) darauf aus? Welche Möglichkeiten hat der Freiherr jetzt? Ab wann läuft ein Anwalt Gefahr, seine Zulassung zu verlieren? Was hat es mit diesem ominösen Hauptsacheverfahren gegen die taz auf sich (immer noch die Spamming-Geschichte)? etc.
Zur Zulassung von RA v. Gravenreuth sind §§ 7, 14 BRAO lesenswert:
1. http://www.gesetze-im-internet.de/brao/__7.html
2. http://www.gesetze-im-internet.de/brao/__14.html
Einschlägig könnte hier § 14 Abs. 1 iVm. § 7 Nr. 2 BRAO sein.
Hier müsste sich auswirken, dass die Urkundenfälschung in zig Fällen aus dem Jahr 2000 sowie das Strafverfahren wegen Untreue aus diesem Jahr in München (nicht rechtskräftig) und das aktuelle Strafverfahren (Betrug) allesamt berufsbezogen waren.
Ist Gravenreuth unwürdig, weiter als Rechtsanwalt zu arbeiten, ist die Frage, die sich die für Gravenreuth zuständige Aufsichtsbehörde stellen muss. Die Rechtsanwaltskammer München wird sich und ihren verantwortlichen Mitgliedern nach Rechtskraft der beiden letzten Strafverfahren diese Frage stellen müssen.
Sollte sich der bisherige Sachverhalt bestätigen, würde ich sagen:
Von Gravenreuth ist nicht mehr würdig, als Rechtsanwalt zu arbeiten.
Vielen Dank für diese kurze Einschätzung!
Mittlerweile hat sich auch RA Eisenberg, der die taz in der Sache vertrat, bei heise ausführlich zu dem Fall geäußert, und dabei u.a. ebenfalls über eine mögliche Entscheidung der Rechtsanwaltskammer referiert; insg. sehr lesenswert: http://www.heise.de/tp/r4/artikel/26/26214/1.html
Auf Eisenbergs eigener Homepage gibt es auch das Urteil zum Nachlesen: http://www.eisenberg-koenig.de/entscheidung.php?rek=Kein_Unterlassungsanspruch_bei_unerwnschter_Besttigungsaufforderungs_e-mail_im_Double-Opt-InVerfahren&id=51 (der Link findet sich auch im Telepolis-Artikel).
Das Interview bei Telepolis ist sehr gut, was die Fragen und erst Recht die Antworten von RA Eisenberg anbetrifft.
Hier der Eisenberg-Link des Urteils vom LG Berlin mit den beachtlichen Gründen in Kurzform:
http://tinyurl.com/yom3zq