Marcelinho, der in den letzten Monaten für seinen außergewöhnlich guten Umgang mit dem Fußball regelmäßig für Schlagzeilen in Berlin sorgte und der im Begriff ist, Hertha (fast allein) in den internationalen Champions Legaue Wettbewerb zu schießen, soll laut BILD vom heutigen Tage auf Zahlung von über 14.000,00 € verklagt worden sein. Marcelinho wollte Anfang des Jahres zusammen mit einem Freund eine Diskothek in Berlin eröffnen. Die Räume in der Lietzenburger Straße 86 in Charlottenburg seien bereits angemietet und der Vermieter bestehe auf Erfüllung des Vertrages, obwohl die Vereinsleitung Marcelinho “ausgeredet” hatte, Disko-Betreiber zu werden, heißt es in dem Boulevard Blatt. Dies kann dem Vermieter, der vielleicht kein Hertha-Fan ist, juristisch ziemlich egal sein. Denn einseitige Motive berechtigen nicht zur Anfechtung oder Auflösung des Vertrages. Aus einem Mietvertrag, der über einen bestimmten Zeitraum – hier zwei Jahre – geschlossen wurde, kommt man eigentlich nur heraus, wenn die Aufhebung des Mietvertrages in einem Aufhebungsvertrag geregelt wird. Eine Alternative wäre beispielsweise, die Mietsache unterzuvermieten. Je nach Vertragsgestaltung ist die Untermiete anzuzeigen oder muss noch genehmigt werden. Verweigert der Vermieter die Untermiete mit unsachlichen Argumenten, so berechtigt dies den Mieter unter Umständen zur fristlosen Kündigung.
Hoffentlich lässt sich Marcelinho von der juristischen Konfrontation nicht beeindrucken und schießt Hertha am nächsten Samstag in die Champions Legaue. und natürlich, alles, alles Gute: zum Geburtstag wünsche ich Marcelinho noch ein paar Tore gegen Hannover 96 am Wochenende im letzten Spiel der Bundesliga Saison 2004/2005.











































was geht ab