Horst Mahler für sechs Jahre ins Gefängnis

Die Pressestelle beim Bundesgerichtshof () gibt in ihrer Pressemitteilung Nr. 164/2009 bekannt, dass die Verurteilung Horst Mahlers wegen Volksverhetzung in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren durch das Landgericht (LG) München II vom 25. Februar 2009 – AZ: 2 Kls 11 Js 42142/07 – rechtmäßig war. Die Revision Mahlers gegen das Urteil wurde als unbegründet verworfen. Damit ist das Urteil rechtskräftig und Mahler muss zurück ins Gefängnis.

Mahler war vor seiner Zeit als Neo-Nazi in den 60er und 70er Jahren linksextremistisch und eng verbunden mit der RAF. Zusammen mit Christian Ströbele gründete er 1969 das Sozialistische Anwaltskollektiv in Berlin. Anfang der 70er Jahre wurde er wegen Bankraub zu 14 Jahren Haft verurteilt. Rechtsanwalt und späterer Bundeskanzler Gerhard Schröder half Mahler bei seiner vorzeitigen Entlassung, die bereits 1980 erfolgte. 1987 half Schröder dem Rechtsradikalen dabei, seine Anwaltszulassung zurück zu erhalten.

Im Jahr 2004 wurde Mahler durch das Amtsgericht (AG) Tiergarten vorläufig verboten, seinen Beruf als Rechtsanwalt auszuüben. 2006 wurde sogar Mahlers Reisepass beschlagnahmt, damit er seine antisemitischen Thesen nicht außerhalb der Bundesrepublik Deutschland kundtun konnte.

In den vergangenen Jahren fiel Mahler bei Rechtsanwälten auf, die unfreiwillig von ihm CD-ROMS mit antisemitischen Inhalt erhielten. Ich habe selbst zwei CD-ROMS erhalten, so auch der Berliner Strafverteidiger Carsten Hoenig, der in seinem Blog viele weitere Informationen zur tragischen Figur Mahlers bereithält.

Tschüss, Horst!

Foto © Juvarra, CC-Lizenz,
bearbeitet von DPMS

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