Die Pressestelle beim Bundesgerichtshof (BGH) gibt in ihrer Pressemitteilung Nr. 164/2009 bekannt, dass die Verurteilung Horst Mahlers wegen Volksverhetzung in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren durch das Landgericht (LG) München II vom 25. Februar 2009 – AZ: 2 Kls 11 Js 42142/07 – rechtmäßig war. Die Revision Mahlers gegen das Urteil wurde als unbegründet verworfen. Damit ist das Urteil rechtskräftig und Mahler muss zurück ins Gefängnis.
Mahler war vor seiner Zeit als Neo-Nazi in den 60er und 70er Jahren linksextremistisch und eng verbunden mit der RAF. Zusammen mit Christian Ströbele gründete er 1969 das Sozialistische Anwaltskollektiv in Berlin. Anfang der 70er Jahre wurde er wegen Bankraub zu 14 Jahren Haft verurteilt. Rechtsanwalt und späterer Bundeskanzler Gerhard Schröder half Mahler bei seiner vorzeitigen Entlassung, die bereits 1980 erfolgte. 1987 half Schröder dem Rechtsradikalen dabei, seine Anwaltszulassung zurück zu erhalten.
Im Jahr 2004 wurde Mahler durch das Amtsgericht (AG) Tiergarten vorläufig verboten, seinen Beruf als Rechtsanwalt auszuüben. 2006 wurde sogar Mahlers Reisepass beschlagnahmt, damit er seine antisemitischen Thesen nicht außerhalb der Bundesrepublik Deutschland kundtun konnte.
In den vergangenen Jahren fiel Mahler bei Rechtsanwälten auf, die unfreiwillig von ihm CD-ROMS mit antisemitischen Inhalt erhielten. Ich habe selbst zwei CD-ROMS erhalten, so auch der Berliner Strafverteidiger Carsten Hoenig, der in seinem Blog viele weitere Informationen zur tragischen Figur Mahlers bereithält.
Tschüss, Horst!












































Hi, Entschuldigung; bei derartigen deutschen Richtern, Gerichten und Staatsanwälten ist jede Sacherörterung dieser Mahler-Skandalsache, eine Selbtsverarschung. Ein Pfui auf die deutsche Demokratie, dieses ist der mal wieder der üblich praktezierte ständige übelste Machtmißbrauch. Nun ja, die Welt ändert sich wohl nicht, man zieht keine Lehren aus Fehlern, die ewig Gestrigen und Böswilligen bleiben die Teufel: Bei Ludwig den 16. kam die Gerechtigkeit durch das Fallbeil , bei Hitler hypothetisch durch sein Freitod, die Sintflut sowie die Ermordung Jesus durch die Justiz brachten keine Gerechtigkeit. Die Bosheit stirbt nicht aus, ist wohl schwer zu vernichten. Für die jetzigen Verbrecher, die bewußt ihre Taten des Machtmißbrauch unter den Deckmäntelchen von Recht und Gesetz ausüben, kommt die Eigenverantwortung ihrer verübten Mentalitätsmorde an tausenden Schuldlosen deutscher Kinder, Frauen und Männer, in Bälde , sowie ihre persönliche Rechtfertigung und Schadensersatzpflicht. Herr Mahler ist nicht mehr der Jüngste, ich drücke ihn die Daumen das er diese kleine Genugtuung noch erleben darf, Gott schütze ihn. Ein lauter Ruf soll erschallen, ” Freiheit für Horst Mahler”! Er mag zwar in einigen seiner Thesen und Meinungen nicht die Wirklichkeit treffen, die Urteile sind nicht Demokratie konform. Eines ist klar, gleich wieviel Menschen im Dritten Reich ermordet wurden, Hitler hat diese Morde ja wohl nicht alleine schaffen können und vollzogen. Wo sind denn seine gerichtlichen Helfer und Helfershelfer, die die Morde durch Machtmißbrauch und Verbrechens-Urteile gesetzlich angeordnet haben usw. Jeder weiß doch, die Beamtenfamilien sind verpflochte Sippen, ähnlich wie das Ständesystem, der früheren Monarchien. Wie sagt man so schön, der Apfel fällt nicht weit vom Birnbaum, welches Recht soll ein faktisch denkender Deutscher, denn von so eine Klickenwirtschaft erwarten. Herr Mahler ist Traumtänzer, kommen unsere drei in Gründung befindlichen Parteien nicht zur Machtübernahme, wird sein Skandalfall wohl mit seiner schrittweisen Ermordung enden. Mit jeden geraubten Lebenstag, wird er 24 Stunden näher zu seinem Tod geschleppt. Derartige Morde gibt es zig in der heutigen Justiz, alle fein hinterhältig und heuchelrisch gesponnen, vermeintlich schlauer wie im Dritten Reich, doch warten wir es ab, Gott verzeiht sagt man? Die MFG ( Menschlich – Fair – Gerecht ) BRZ ( Blick – Richtung – Zukunft ) WSZ ( Wohlstand – Sicherheit – Zufriedenheit ) wird dieses Antidemokratie – System hoffentlich bald beenden, diese bald herschenden Parteien nie. Als Anwalt , Kenner des deutschen Strafsystem, Kenner der deutschen Parteisysteme, Kenner des Weltweit versponnenen Wirtschafts-und Kapitalsystem, durfte er sein Eigenwohl nicht einfach verheitzen. Er wußte, ergo wohl von vornhinein, wie die Sache nach den heute vielfach praktizierten Rechtsmißbrauch, für ihn endet. Wofür hat er hat seine Lebenzeit geopfert , wofür ? Dieser Opfergang führt zu keinerlei Neuordnung der Gerechtigkeit, oder bringt gar echte Lösungen. Aus Scheiße kann man kein Gold machen, das mußten auch die Alchemisten einsehen. Ich bin in keiner Weise abergläubig, trotzdem behaupten einige, ich habe spiritruelle Fähigkeiten. Für mich gibt es im Leben Logo und Realität, nachvollziehbare Fakten. Trotzdem aber vieleicht gerade deswegen, habe ich mich für ein, nach meiner Ansicht, paranoiden Experiment überreden lassen. 490 Unmenschen in Gruppen von 70 Kreaturen-Unwerten Lebens, werden nach der Größenordnung ihrer verbrecherischer Schuld, von 7 Wächtern der göttlichen Gerechtigkeit, mit einem Fluch-Bann nach Moses belegt. Die angeblichen Folgen werden von Psi-Forschern noch Ablauf von 7 Jahren ausgewertet. Ich persönlich bin überzeugt , diese Untermenschen werden ihr Teufelsspiel auch nach den Ablauf dieser 7 Jahre, weiter betreiben. Forscher der Parapsychologie sehen allerdings gänzlich andere Ergebnisse, doch ich glaube auch nicht an paragnostische Fähigkeiten, somit sage ich, abwarten und Tee trinken, die Zeit wird beweisen, das ich die Sache richtig beurteile. Wem es interessiert, der kann nach den Nachweis seiner begründeten Interesse in diese experimentielle Versuchsreihe einsteigen. Ein Richter hat mir gesagt; Menschen verfluchen sei nicht strafbar, trotz aller Grotesken, die dieses Experiment beinhaltet, bitte ich nur den Dreck der Menschheit für dieses Experiment zu benennen, denn Glauben ist nicht Wissen, schüttet Gott wirklich die Dose der Pandorra über die Verfluchten, so sollte in Staaten in denen die Todesstrafe, wie z.B. in Amerika oder so, praktitziert wird auf die Verbrechen des zu verfluchenden Täters stehen. Schwule sind jedoch grundsätzlich aus diesem Experiment, wegen ihres Schwulseins ausgeklammert, jedoch nicht wenn sie verbrecherische Taten zu verantworten haben. Ich selber bin zwar nicht schwul, leider werden aber Schwule in einigen Diktatur-Staaten, mit der Todesstrafe verfolgt, diesen Fakt ordnen wir als Verbrechen als Mord ein. Ich hoffe richtig verstanden worden zu sein und verbleibe, die Forschungsgesellschaft hat für den Nachweis des Transzendalen 1 Mio. Dollar ausgelobt. Unmöglich ist nichts, bringt diese Studie entgegen meines Wissenstands, diesen Nachweis, fließt der Betrag als Spende in den Parteikassen der benannten Parteien , die eine gänzlich gerechte Weltordnung aufbauen. MFG Jürgen Schmelzer
Horst Mahler wurde wegen Volksverhetzung zu insgesamt 12 Jahren Gefängnis verurteilt. Für den 75-Jährigen bedeutet dieses Strafmaß wohl lebenslänglichen Freiheitsentzug.
Das Bundesverfassungsgericht hat bereits im Jahr 1995 (2 BvR 2560/95) entschieden, dass der Staat bei der Verfolgung kritischer Gedankenäußerungen Zurückhaltung zu üben habe.Freiheitsstrafen für Gedankenäußerungsdelikte in dieser Höhe sind danach ein
unerträglicher Willkürakt und eine offensichtlich schwere Menschenrechtsverletzung.
und ein Verstoß gegen das Verbot grausamer oder unmenschlicher Strafen gemäß Art. 7 Satz 1 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte (IPbürgR) vom 19. Dezember 1966 vor.
Mit der Grundsatzentscheidung des 1. Senats 1 BvR 2150/08 vom 4. November 2009 hat das Bundesverfassungsgericht den Anwendungsbereich des sogenannten Volksverhetzungsparagraphen (§ 130 StGB) durch verfassungskonforme Auslegung des Begriffs “öffentlicher Friede” drastisch eingeschränkt. Danach sind von dem Äußerungsverbot “rein geistig wirkende” Gedankenäußerungen nicht erfaßt, wenn diese “nicht erkennbar auf rechtsgutgefährdende Handlungen hin angelegt sind.” Zudem wird die Konkretisierung “in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören” wegen mangelnder Bestimmtheit die Bedeutung eines strafbegründenden Tatbestandsmerkmals abgesprochen. §130 StGB – insbesondere dessen Absatz 3 (“Holocaust-Leugnung”) – ist damit praktisch außer Kraft gesetzt. Eine formelle Nichtigerklärung ist damit entbehrlich geworden.
Die Gründe der Entscheidung vom 4. November 2009 binden die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden (§31 Absatz 1 BVerfGG). Gegen rechtskräftige Strafurteile, die auf der Auslegung einer Norm beruhen, die vom Bundesverfassungsgericht für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt worden ist, ist die Wiederaufnahme des Verfahrens zulässig (§79 Abs. 1 BVerfGG).
Mahler hat kürzlich entsprechende Wiederaufnahmeanträge gestellt.