Im Namen des Volke(®)s – Richter ohne Name

Ein Richter, der in der Bloggerszene unter dem passenden Namen Im Namen des Volkes urteilt bloggt, ist mir erst gestern aufgefallen. Der nicht leicht verständliche Beitrag von Rechtsanwalt Tobias Feltus, der den Richter ohne Namen angreift, weil dieser ohne vollständige Angaben zu seiner Person iSv. § 5 Telemediengesetz (TMG) im Haifischbecken der Blogger mitschwimme, hat mich erst auf den sympathischen Richter Anonym aufmerksam gemacht, der allerdings auch noch nicht lange im Geschäft ist.

Ich finde die folgenden Blogbeiträge und Kommentare zeigen schön, wie es im Moment um die deutsche Blawger-Szene bestellt ist. Alles konträr wie bisher – Rechtsanwälte tun das, was das gemeine Volk von ihnen erwartet: Haare spalten, Lücken im Gesetz finden, ausnutzen und vor allem muss sich ein Anwalt gut profilieren können, damit sich auch sein Mandant erhabener vorkommt. Für diese Zwecke eignen sich Blogs hervorragend.

Juristen aus fast alle denkbaren Berufsgruppen bloggen mittlerweile nebeneinander. Plötzlich steht der Richter am Amtsgericht (AG) mit seinem Blog im Ranking von Jurablogs vor dem Blog seines Richterkollegen am Oberlandesgericht (OLG), Professoren und Studenten bloggen gemeinsam über die gleiche Vorlesung, der Syndikus berichtet von seinen Due Diligences, der Patentanwalt teilt der Welt seine neuesten Erkenntnisse mit, ein Rechtsanwalt und seine Reno bloggen um die Wette. Eine gute Übersicht der meisten deutschen juristischen Blogs findet sich bei GERMANBLAGS. Dort kann sich auch der juristisch interessierte Blogger in die von Rainer Langenhan, der mit seiner Handakte Weblawg einen der ältesten deutschen Blawgs betreibt, gegründete opml-Liste aufnehmen lassen.

So genug der Vorworte. Werner Siebers, der den Blog Strafprozesse und andere Ungereimtheiten betreibt, und Alexander Hartmann, Gründer von jurablis, gerieten im letzten Jahr bereits wegen des Beitrags Rudelbums in Siebers Blog aneinander. Zurück bleiben Erinnerungen an die Jurablogs-Porno-Affäre aus Sicht von jurabilis und Siebers sowie eine Mini-Festschrift Siebers juristischen Ziehsohns Andreas Dieler.

In der letzten Woche kam es erneut zu einem Gipfeltreffen Aufeinandertreffen der beiden Kontrahenten. Jurabilis schieß m.E. leicht übers Ziel hinaus, soweit Alexander Hartmann dem Strafverteidiger Werner Siebers wegen dessen öffentlicher Schelte einer Rechtsanwältin unter voller Namens- und Adressnennung einen Verstoß gegen § 25 Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA) vorwirft. Normzweck von § 25 BORA – einer meiner Lieblingsvorschriften für Rechtsanwälte – ist der Schutz des Mandanten. Es geht nicht um Kollegialität. Es geht aber um Vertraulichkeit unter Rechtsanwälten, die vorliegend schon wegen des Grundsatzes der Öffentlichkeit der Hauptverhandlung gemäß § 169 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) einer Strafsache nicht gegeben war. Rechtsanwälte sollten und müssen sich zwangsläufig daran gewöhnen, dass es keinen Anspruch auf Kollegialität (mehr) gibt. Insofern hatte Hartmann aber Recht, als er Ballmann, den Richter ohne Namen im Haifischbecken noch skeptisch begrüßte.

An dieser Stelle möchte ich noch schnell loswerden, dass mir die Bezeichnung einiger Rechtsanwälte als Haie reichlich übertrieben vorkommt. Treffender fände ich die Bezeichnung Thunfisch, da mich die Äußerungen und Beiträge einiger bloggender Juristen auf Jurablogs und GERMANBLAWGS mehr an das Gebaren von Thunfischen erinnert, die wie die Lemminge – als Thunfisch im Schwarm schwimmend – meist das nachkauen, was ihnen der Anführer vom Fraß übrig lässt.

Aber dass jurabilis das Verhalten von Siebers und den anderen drei Strafverteidigern der Vier Strafverteidiger aufgreift, ist mir eine umfangreiche Meldung wert. Denn auch ich neige neigte neige dazu, einen Blog als Waffe zu benutzen, z.B. um andere Personen an den Pranger zu stellen.

Zu Recht? Wo liegen die Grenzen des Nächsten?

Die von den Vier Strafverteidigern an den Pranger gestellte Rechtsanwältin soll als Nebenklägervertreterin Siebers wegen irgendwelcher Anträge des von ihm vertretenen Angeklagten in der Hauptverhandlung den Vogel gezeigt haben, indem sie sich mit ihrem Kugelschreiber an die Stirn tippte. Werner Siebers reagierte auf die mutmaßliche Beleidigung mit seinem Blogbeitrag. Darüber, ob die Rechtsanwältin durch ihre Handlung Werner Siebers iSd. §§ 185 ff. Strafgesetzbuch (StGB) beleidigt hat, könnte man trefflich streiten – allerdings nur, wenn Siebers rechtzeitig Strafantrag stellt, da die Tat nach § 194 StGB nur auf Antrag verfolgt wird. Aus zivilrechtlicher Sicht steckt in der geschilderten Berichterstattung viel Potential.

Was mir besonders auffiel, ist die konzentrierte Berichterstattung der Vier Strafverteidiger gegen eine Rechtsanwältin.

1.) Werner Siebers – Unprofessionelles Vogel-Zeigen […]

2.) Kerstin Rueber – Nebenklagevertreterin beleidigt Verteidiger

3.) Carsten Hoenig – Einer von Vier Strafverteidiger beleidigt?

4.) Tobias Feltus – Nebenklägervertreterin zeigt Verteidiger den Vogel

Rechtsanwalt Tobias Feltus schießt den Vogel mit seiner Berichterstattung und den Kommentaren hier wie dort und drüben in meinen Augen ab. Deshalb widme ich ihm den Rest vom Schützenfest.

Der Strafverteidiger, der den Richter ohne richtigen Namen vorwirft, kein ordnungsgemäßes Impressum vorzuhalten, könnte über eine Datenschutzerklärung in seinem Blog nachdenken, während er automatsich personenbezogene Daten seiner Besucher speichert. Datenschutzerklärung ist ein aktuelles Thema dieser Tage. Feltus Stehe-Zudem-Was-Du-Schreibst-Gebot geht mir auch entschieden zu weit:

“Denn, entweder habe ich den Mut meine Meinung öffentlich zu sagen und dann auch als Urheber dieser bekannt zu sein, oder mir fehlt jener, dann aber sollte ich die Finger vom Bloggen lassen”,

heißt es beim Strafverteidiger Feltus. Die Aussage, Strafverteidiger mit erhobenem Zeigefinger machen mich per se misstrauisch – ist im Grunde nur ein Witz, allerdings bleibt wie bei vielen Witzen, die nur ein Witz sein wollten, der bittere Beigeschmack der Wahrheit. Ich hoffe, dass die (Werbe-)Aussage des Rechtsanwalts Tobias Feltus als Organ der Rechtspflege iSv. § 1 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) in seinem Xing-Profil auch nur ein (schlechter) Scherz war:

“Moralische Erwägungen spielen bei meiner Arbeit in keiner Weise eine Rolle.”

An dieser Stelle fällt mir spontan ein, dass ich immer noch über meine Antwort auf die von Carsten Hoenig selbst beantworte und von Udo Vetter unkommentiert übernommene Partyfrage nachdenke.

Jeder kann tun und lassen war er will, solange er nicht die Rechte anderer verletzt, heißt es in Art 2 Abs. 2 Grundgesetz (GG). Und wie komme ich zu zum Ende meines Beitrags?

Einfach. Die Arbeit für diesen Beitrag war zwar aufwendig, hat mir aber gerade deshalb viel Spaß bereitet, da ich über mich und meine Tätigkeit als Rechtsanwalt verschärft nachgedacht habe. Abschließend möchte ich jeden Blogger folgende Grundregeln ans Herz legen.

“Bloggen soll Spaß machen.”

Update
Das Blog des Richters ohne Namen heißt übrigens nicht Im Namen des Volkes, sondern im Namen des Volkers, womit der Richter ohne Name fast schon mit einem ganzen Namen dasteht.

Update II
Die heutigen Updates meines Beitrags sind anstregender als mein Betriebssystyem von Microsoft auf den neuesten Stand zu halten. Ich habe den nächsten Fehler bemerkt. Tobias Feltus gehört gar nicht zu den Originalen Vier Strafverteidiger. Der vierte Strafverteidiger im Bunde neben Werner Siebers, Kerstin Rueber und Carsten Hoenig ist Rechtsanwalt Bernd Eickelberg .

Nachtrag III (Update heißt bei DPMS INFO ab sofort Nachtrag)

Irgendwie habe ich jetzt erst bemerkt, dass meine Kritik an die Kommentare bei jurabilis untergegangen bzw. erloschen sind. Ich trete nach und bescheinige den Kommentatoren aus den großen Buden augenscheinlich auf eigenen Wunsch Großkotzigkeit. Anders ausgedrückt: Die Arroganz so manchner Billig Billing-Hour-Lawyers ist armselig. Aber das gilt natürlich nicht für alle Großbudenanwälte. Dieser Kommentar bei jurabilis gefällt mir:

“Stichwort ist Interessenwahrnehmung. Das Tippen mit Kuli an die Stirn sollte davon gedeckt sein. Sich im Blog darüber auszulassen (mit Namensnennung) ist definitiv voll arm(tm) und passt ins Bild, dass ich von diesen Kollegen gewonnen habe. Billig Kleinkriege auf Kellerniveau. Kleine Bude, kleine Denke. Muss nicht so sein, gibt genug Leute in kleinen Gebäuden, die trotzdem einen weiten Horizont und Größe haben.”

Merke meine Moralkeule. Yin-Yang ist überall. Der denkbar schlechteste Mensch kann dem besten Mensch noch etwas lehren – und umgekehrt kann der Bösewicht von seinem edlem Strafverteidiger zurück auf den Pfad der Tugend geführt werden.

EvernoteAmazon Wish ListYahoo BookmarksHotmailDeliciousGoogle ReaderWordPressGoogle BookmarksShare