Die Nette Kanzlei berichtet von einem interessanten Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland (BRD).
Der 1973 von der Bundesrepublik Deutschland gegründeten Juris-Datenbank werden exklusiv Gesetzesunterlagen und Gerichtsurteile in besonderer Form zur Verfügung gestellt.
Nach zwischenzeitlicher Teilprivatisierung der Juris GmbH hält die Bundesrepublik Deutschland heute noch 50,1 % der Anteile. Im Wege der Privatisierung wurden für die Nutzung der Datenbankdienste durch Bundesbehörden neue Kooperationsvereinbarungen getroffen bzw. bestehende geändert.
Die Europäische Kommission sieht in diesen Kooperationsvereinbarungen eine vergaberechtsrelevante und damit ausschreibungsbedürftige Neubeauftragung.
Klaus Graf hat in Archivalia weitere Hintergrundinformationen und verweist auf seine Kritik an der Juris GmbH in einem Blog-Beitrag mit dem Titel Freie Rechtsprechung für freie Bürger!? aus dem Jahr 2002. Peter Albrecht stellte in seiner Dissertationsschrift Probleme bei der Privatisierung staatlicher Informationspflichten am Beispiel der juris GmbH auch aus dem Jahr 2002 zu den Verträgen der Juris GmbH mit der BRD fest:
“Die augenblickliche Höhe der Nutzungsentgelte korrespondiert mit dem Äquivalenzprinzip, widerspricht hingegen den Vorgaben des Kostendeckungsgrundsatzes, der eine Gewinnwirtschaft staatlich dominierter Unternehmen, deren Leistung die Realisierung eines Verfassungsgebots darstellt, verbietet. Die Preispolitik für die Rechtsprechungsdatenbank ist somit verfassungswidrig.”










































“Die Preispolitik für die Rechtsprechungsdatenbank ist somit verfassungswidrig.”
Wie weit soll die provatisierung noch gehen? Was wollen die noch alles privatisiern?