Beihilfe zum Betrug-Gleiches Recht für alle

Ausweislich einer Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein vom 6. Oktober 2009 wurde Deutschlands unbeliebteste Anwältin, Frau Katja Günther, zu Schadensersatz wegen Beihilfe zum Betrug verurteilt. Andere Anwälte freuen sich und übertrumpfen die Schlagzeile der Verbraucherzentrale, z.B. so:

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Die Meldungen suggerieren, dass die Anwältin von einem Strafgericht wegen Beihilfe zum Betrug verurteilt worden sei. Tatsächlich handelte es sich um ein Zivilverfahren vor dem Amtsgericht (AG) Karlsruhe – AZ: 9 C 93/09 –, in dem der Zivilrichter die Schadensersatzpflicht der Rechtsanwältin für die Rechtsverfolgungskosten, die zur Abwehr der (unberechtigten) Forderung eines Abofallen-Betreibers angefallen waren, damit begründet hatte, dass der Rechtsanwältin von vornherein bekannt gewesen sein muss, dass die Forderung dem Grunde nach mehr als zweifelhaft sei. Wer als Rechtsanwalt das Inkasso für derartige Forderungen betreibe, begehe Beihilfe zum Betrug.

Ob Betrug im rechtlichen Sinne vorliegt oder nicht, kann der Zivilrichter am Amtsgericht allerdings nicht in seinem Urteil bestimmen. Die Urteilsgründe passen jedenfalls nicht so Recht zur aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung zu Erstattung der Rechtsverfolgungskosten unberechtigter Forderungen. Sicher ist: Solange Katja Günter nicht wegen dieses Sachverhalts wegen Betruges verurteilt wurde, gilt sie als unschuldig.

Gleiches Recht für alle.

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