Was passiert, wenn ich Knut töten würde?

Es ist recht still geworden um die Eisbären-Marke Knut aus dem Berlin Zoo. Ich flunkerte vor einiger Zeit, dass Knut tot sei. Mein Lügenmärchen blieb nicht folgenlos: ich erhielt eine Rüge von Jurabilis, auf die ich wie gewohnt replizierte. Ich habe etwas gut zu machen. Gestern Abend – angeregt durch meine Skat- und Doppelkopfbrüder –überlegte ich, was passiert eigentlich (rechtlich), wenn ich durchdrehen und Knut abschlachten würde. Ausgeschlachtet wurde Knut quasi schon in seiner pränatalen Phase.

Strafrecht
Strafrechtlich habe ich nicht viel zu befürchten. Ein Tier wird gem. § 90a BGB rechtlich wie eine Sache behandelt. Mehr als eine Verurteilung wegen Sachbeschädigung § 303 StGB kommt wohl nicht heraus. Na, gut, Knut verschönert vermutlich auch den Berliner Zoo, eine öffentliche, weil allgemein zugängliche Anlage. Also würde § 303 StGB – sofern ich keine gute Strategie habe – von § 304 StGB verdrängt mit der Folge, dass eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe zu erwarten wäre. Tateinheitlich würde § 17 Nr. 1 Tierschutzgesetz ( TierSchG) greifen, sofern ich keinen vernünftigen Grund finden könnte, warum ich Knut getötet hätte.

Strafverteidigung

Natürlich wäre ich Überzeugungstäter und würde mich dahingehend einlassen, dass ich den Kindern, die diesen Sommer stundenlang in der heißen Mittagshitze mit ihren neugierigen Eltern in der Schlange vor Knuts Gehege gewartet hätten, um für fünf Minuten einen Blick auf Knut zu erhaschen, mit der Ausschaltung Knuts einen Bärendienst erwiesen habe. Damit hätte ich einen Grund, der gar nicht mal so unvernünftig klingt. Kinder und Erwachsene ebenso merken doch gar nicht, ob ein Eisbär wirklich Knut heißt und erst recht nicht ob es der Original Knut Eisbär ist. Ich würde Bilder zeigen und fragen, sind sie sich sicher, dass der Eisbär auf diesem Foto der echte Knut ist?

Eisbär Schnupf
(Quelle: http://www.flickr.com/photos/ucumari/)

Über das Strafmaß würden die Richter und Staatsanwälte natürlich versuchen, mir richtig einen reinzuwürgen. Aber Knut ist auch nur ein Tier und ich dürfte natürlich nicht härter bestraft werden als wenn ich meinen überdrüssig gewordenen Staffordshire-Bullterier aus dem Fenster geworfen hätte, sofern mein vernünftiger Grund für die Tötung Knuts den Vorwurf der gemeinschädliche n Sachbeschädigung ausgeräumt hätte. An dieser Stelle sehe ich bereits Chancen für ein erfolgreiches Rechtsmittel, wenn sich das Gericht dem öffentlichen Druck beugen würde und die Ausführungen im Urteil zum Strafmaß von sachfremden, unvernünftigen Motiven geleitet wären.

Zivilrecht

Dass ich eine große Geldsumme an die Eigentümer von Knut, der Firma Zoologischer Garten Berlin AG, zahlen müsste, versteht sich von selbst. Astronomische Summen würde eine Schar von Rechtsanwälten geltend machen. Immerhin soll Knut sogar den Kurs der Aktie beträchtlich in die Höhe getrieben haben.

Einwendungen

Hier würde ich mich verteidigen und einwenden, dass sich die Bibel heute auch noch gut verkauft und behaupten, dass auch ein toter Knut ein guter Knut sei für die Brieftasche ist. Der gestorbene Knut würde längst nicht das Ende für das Merchandising mit Knut-Markenartikeln bedeuten. Eine Beerdigung nach einem Mord würde wahrscheinlich sogar viel mehr Aufmerksamkeit erregen als ein in die Jahre gekommener Knut, der irgendwann an Altersschwäche dahinsiecht. Der Ursus maritimus, so nennen Zoologen Eisbären, kann in Gefangenschaft 40-50 Jahre alt werden. Und ich würde die Frage aufwerfen, ob nicht Knut als junger Märtyrer einen viel höheren wirtschaftlichen Wert als ein Knut im Rentenalter hätte. Natürlich würde ich mit ersparten Aufwendungen aufrechnen, immerhin fällt die Aufsicht und Verpflegung für ein paar Jahrzehnte weg.

Markenrecht
Was mich allerdings am meisten interessierte, ist die Frage, ob die Tötung Knuts eine Markenrechtsverletzung wäre? Aber jetzt muss ich los. Zurück in mein reales Leben und überlasse die Antwort dieser Frage meinen Lesern.

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