Kriminelle Anwälte dürfen weiter abmahnen

Rechtsanwalt Freiherr von Gravenreuth ist am Mittwoch vor dem Landgericht Berlin zu einer 14-monatigen Haftstrafe verurteilt worden – die Aussetzung der Strafe erfolgte ohne Bewährung!

Jetzt wo so gut wie feststeht, dass Rechtsanwalt Freiherr von Gravenreuth in der Vergangenheit mehrere selbstständige Straftaten, wie z.B. Urkundenfälschung, Untreue und einen Betrugsversuch (in seiner Eigenschaft als Rechtsanwalt) verübt hat, und diese Straftaten mit dem Beruf eines Rechtsanwalts nicht zu vereinbaren sind, muss die zuständige Aufsichtsbehörde, die Rechtsanwaltskammer München, schnell reagieren, um dem Berufsstand der Rechtsanwälte durch Personen wie Gravenreuth nicht weiter zu schaden.

§ 14 Bundesrechtsanwaltsordnung – Rücknahme und Widerruf der Zulassung
(1) Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft ist mit Wirkung für die Zukunft zurückzunehmen, wenn Tatsachen nachträglich bekannt werden, bei deren Kenntnis die Zulassung hätte versagt werden müssen. Von der Rücknahme der Zulassung kann abgesehen werden, wenn die Gründe, aus denen die Zulassung hätte versagt werden müssen, nicht mehr bestehen.

(2) Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft ist zu widerrufen,
1. wenn der Rechtsanwalt nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ein Grundrecht verwirkt hat;
2. wenn der Rechtsanwalt infolge strafgerichtlicher Verurteilung die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren hat;

Hier hatte der ehemaliger Geschäftspartner von Gravenreuth, Bernhard Syndikus, mehr Glück, als er im Zusammenhang mit einem Raubkopiererprozess als Teilnehmer “nur” zu zehn Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden war und daher seinen Beruf als Rechtsanwalt weiter ausüben darf.

§ 45 Strafgesetzbuch – Verlust der Amtsfähigkeit, der Wählbarkeit und des Stimmrechts
(1) Wer wegen eines Verbrechens zu Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wird, verliert für die Dauer von fünf Jahren die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden und Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen.

Irgendwie könnte einem der Mann leid tun, aber Gravenreuth schafft es, auch am Boden liegend unsympathisch zu sein, soweit er gegenüber der Welt äußert:

“Gravenreuth selbst kündigt bereits neue Abmahnungen an: Er wolle mal nachschauen, was beim Online-Lexikon Wikipedia „so über mich drinsteht“. Fraglich ist, ob es dazu kommen wird. Die Generalstaatsanwaltschaft München hat nach Informationen von WELT ONLINE ein anwaltsgerichtliches Verfahren gegen Gravenreuth eingeleitet. Am Ende könnte der verurteilte Jurist auch seine Berufszulassung verlieren.”
(Quelle: Welt online)

EvernoteAmazon Wish ListYahoo BookmarksHotmailDeliciousGoogle ReaderWordPressGoogle BookmarksShare