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Kunstfreiheit für Computerspiele?

Heise berichtete kürzlich, dass der Computerspiel-Hersteller Activision sein Remake des 3D-Ego-Shooters Wollfenstein zurückrufen muss.

“Grund für die Rückrufaktion ist womöglich ein kleines Hakenkreuz, das auf einem Plakat im Krankenhaus-Level des Spiels zu sehen ist und im Unterschied zu anderen Hakenkreuzen, SS-Runen und Hitler-Motiven, die in der internationalen Version sichtbar sind, irrtümlich nicht für den deutschen Markt entfernt wurde. "Obwohl es sich nicht um ein auffallendes Element handelt, das zudem im normalen Spiel allenfalls kurzfristig erkennbar sein kann, haben wir uns entschlossen, dieses Spiel sofort vom deutschen Markt zu nehmen”,

lautet die Meldung bei Heise. Der computerspielende Berliner Journalist Burkhard Schröder regt sich fürchterlich über die Tragweite dieser Meldung auf und sieht bereits ein Verbot von Googles Earth wegen solcher Luftaufnahmen auf uns zukommen.

Wenn ich mir die Bilder des unzensierten Spiels Wolfenstein anschaue, denke ich mir als computerspielender Rechtsanwalt, dass die Zensur diesem Spiels nicht geschadet hat. Ich halte nämlich nichts von Ego-Shootern, die Gemetzel mit Waffen realistisch darstellen; ich mag mittelalterliches Ambiente am liebsten. Ego-Shooter mochte ich noch nie , auch Castle Wolfenstein gefiel mir vor mehr als 20 Jahren noch nicht.

Oder braucht jemand solche Darstellungen?

Es ist nicht das erste Mal, dass Wolfenstein wegen der Darstellung verbotener Kennzeichen iSd. § 86a StGB Schlagzeilen macht. Mit Urteil vom 18. März 1998 – AZ: 1 Ss 407/97 – verbot das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt den Vertrieb des der Vorgänger-Version Wolfenstein 3D.

“Zutreffend geht das Landgericht davon aus, dass es sich bei den Hakenkreuzen und Hitlerbildern in dem vom Angeklagten in seiner Mail-Box gespeicherten, auf Diskette überspielbaren Computerspiel „Wolfenstein 3D“ um nach § 86a StGB verbotene nationalsozialistische Kennzeichen handelt.”

Ich bin gegen die Zensur der Hakenkreuze. Die müssen im Spiel bleiben dürfen, weil viele Computerspiele richtige Kunstwerke sind. Über § 86a Abs. 3 StGB ist § 86 Abs. 3 StGB anwendbar, wo es heißt:

Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.

Andere Länder, andere Sitten.

Was in Deutschland verboten ist, ist anderorts längst erlaubt. In den USA wurde erst kürzlich die ungenehmigte Benutzung einer Spielfigur aus dem Fußballspiel Madden-NFL der Firma Electronics Arts, die Oliver Kahn zum verwechseln ähnlich sah, unter dem Aspekt der  von der US-Verfassung geschützten Meinungs-, Rede- und Pressefreiheit. In der Rechtsprechung ´der USA ist anerkannt, dass auch Computerspiele als “artistic speech” unter diesen Schutz fallen, berichtet Spielerecht.

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3 Kommentare

  1. Kleine Korrektur: Der Spieler, um den es in der amerikanischen Madden-Entscheidung ging ist Jim Brown – American Football hat Olli Kahn unseres Wissens auch nie gespielt. In einem ähnlich gelagerten Fall hatten deutsche Gerichte allerdings entschieden, dass die Verwendung von Olli Kahn in einem Spiel aus der FIFA-Reihe wegen fehlender Lizenzen nicht erlaubt war.

    Die Einschätzung zu Hakenkreuzen und § 86a Abs. 3 StGB teilen wir auch: http://spielerecht.de/?p=388

  2. Danke für das erstellen dieses Blogs. Ich fand ihn interessant

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  1. Silent Hunter V: Rückruf wegen Hakenkreuze in Computerspielen | DPMS INFO | Web Law Blog Berlin - Hosted by OBY.de

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