„Meine Frau sagt, sie sei lesbisch.“

Nun fragt ihr Ehemann, ob er schwul werden müsse, um mit seiner Frau, die ihre neue Neigung mit fortgeschrittenenm Alter ausleben will, gleichzuziehen. Mm?

Gute Frage!

Ich habe ihm empfohlen, seiner Ehefrau einen Hinweis auf Art. 3 Abs. 3 Grundgesetz (GG) zu geben und anzukündigen, dass er Seitensprünge seiner Frau nicht mit gleicher Münze heimzahlen werde, sondern er aus Gründen der Gleichberechtigung und dem Verbot der geschlechtlichen Benachteiligung das Recht habe, sich an andere Frauen zu wenden.

Richtig?

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